Object: Die Lage der Landwirtschaft in Ostpreussen

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ein beträchtlicher Teil der 250 Betriebe gehören, von denen hier die Rede ist, ohne 
weiteres zur Besiedlung herangezogen werden können. Solche Grundstücke können 
nur nach einer langen und sehr kostspieligen Zwischenwirtschaft besiedlungsfähilg 
gemacht werden. Die Kosten einer langen Zwischenwirtschaft aber müssen den 
Buchwert des vielleicht zu niedrigem Preise erworbenen Grundstücks so erhöhen, 
Jjaß der Siedlungswert dadurch erheblich ‘beeinträchtigt wird. Es können dann 
lebensfähige Siedler auf solchen Grundstücken nicht mehr angesetzt werden. 
6. Die unter 1—5 aufgeführten Maßnahmen haben zur Voraussetzung, 
daß es der Organisation gelingt, durch Verhandlung mit den Gläubigern eine 
Herabsetzung der drückenden Schuldenlast herbeizuführen. Wo dies nicht mög- 
lich ist, bleibt nur der Weg der Zwangsversteigerung. Die Organisation wird sich 
in diesem Falle bemühen, für den Versteigerungstermin einen geeigneten Käufer 
zu beschaffen. Es ist dabei nicht ausgeschlossen, daß als Käufer Angehörige des 
bisherigen Besitzers in Betracht kommen, die dann nach erfolgtem Erwerb von der 
Organisation in derselben Weise zu betreuen wären wie im Fall 4. 
7 Sehr bedenklich ist aber die Tatsache, daß auch mehr als 6500 Betriebe von 
unter 100 ha mit über 100 % des Einheitswertes verschuldet, also gleichfalls zum 
Teil ernstlich gefährdet sind. So wird sich die Organisation auch dieser Betriebe an- 
1ehmen müssen. Ihre Tätigkeit wird sich hier unter Voranstellung des Grundsatzes 
der Besitzfestigung in derselben Weise vollziehen können wie hei den Großbetrieben, 
nur mit dem Unterschiede, daß für den Notfall eines Verkaufs die Abwicklung 
dieses Geschäfte leichter vor sich gehen wird, da sich auch in den Gebieten der 
Provinz Ostpreußen, in denen nach Angaben der Preußenkasse der Gütermarkt 
stockt, noch Käufer für bäuerliche Betriebe finden. 
Zu den im vorstehenden erörterten Maßnahmen kreditpolitischer Art muß 
eine gründliche Sanierung und beschleunigte Rationalisierung des Genossenschafts- 
wesens mit dem Ziele der Kreditverbilligung treten. Aber auch diese wird zu- 
sammen mit den übrigen Maßnahmen nur dann eine Milderung der Notlage herbei- 
führen, wenn daneben Schritte ergriffen werden, um die allgemeinen Rentabilitäts- 
möglichkeiten für die landwirtschaftlichen Betriebe in Ostpreußen günstiger als 
heute zu gestalten. Entsprechende Vorschläge finden sich an anderer Stelle dieses 
Berichts. 
2. Maßnahmen zur Erleichterung der öffentlich-rechtlichen 
Belastung. 
Wenn auch anerkannt werden muß, daß auf dem Gebiete der Reichssteuern 
and der preußischen Staatssteuern weitgehende Erleichterungen für die ost- 
preußische Landwirtschaft durchgeführt worden sind, so können doch gerade die 
kommunalen Steuerlasten, die zur Erhaltung des sozialen und kulturellen Niveaus 
der Provinz erforderlich sind, in vielen Fällen über die Leistungsfähigkeit der 
Betriebe hinausgehen, zumal da sie ihrem Charakter als Realsteuern entsprechend 
auf die Höhe der Verschuldung keine Rücksicht nehmen. Die öffentlichen Körper- 
schaften werden daher in einer ganzen Reihe von Fällen vor der Wahl stehen, bei 
Betrieben auf der Grenze der Sanierungsfähigkeit entweder vorübergehend noch 
besondere Erleichterungen auf dem Gebiete der steuerlichen Lasten zu gewähren 
der diese Betriebe zusammenbrechen zu sehen. 
Es wird also bis zu einem gewissen Grade erforderlich sein, in Ostpreußen 
vorübergehend auch solche Lasten von Reich und Staat tragen zu lassen, die im 
Regelfalle von der örtlichen Wirtschaft getragen werden, insbesondere also über 
das heutige Maß hinaus Zuschüsse zu den Pflichtaufwendungen der kommunalen 
Körperschaften zu leisten. Derartige hesondere Zuschüsse rechtfertigen sich bei
	        
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