der Alliierten diese mit Deutschland vereinbarten Grenzen nicht
überschritten hätten, Das Problem der Reparation wäre dann
nicht so unsagbar schwer geworden und viel früher lösbar ge-
wesen, So aber verließen die Alliierten den Boden des Wilson-
Programms in dem Augenblick, als sie erkannten, daß Deutsch-
land völlig wehrlos war und allen ihren Forderungen mit ge-
bundenen Händen gegenüberstand,
Die Reparationspflicht Deutschlands ist auf Verlangen von
Clemenceau schon in das Abkommen über den Waffenstillstand
vom 11, November 1918 aufgenommen worden, obwohl die
Reparation, wie Lloyd George damals richtig bemerkte, mit dem
Waffenstillstand nichts zu tun hatte, sondern in den Friedens-
vertrag hineingehörte,
Artikel 19 des Abkommens über den Waffenstillstand verlangte
unter der Ueberschrift „Finanzielle Bestimmungen‘ kategorisch
Schadenersatz und bestimmte, daß während der Dauer des
Waffenstillstandes Deutschland keine öffentlichen Werte be-
seitigen dürfe, die den Alliierten als Sicherheit für die Deckung
der Kriegsschäden dienen könnten, Er verlangte weiter sofortige
Zurückerstattung des Kassenbestandes der belgischen National-
bank und Rückgabe aller Dokumente, baren Gelder und Wert-
papiere, welche öffentliche und private Interessen in den besetzten
Gebieten beträfen, Daraufhin hat Deutschland innerhalb weniger
Tage mehr als 8,5 Milliarden Franken an beschlagnahmten Wert-
papieren und in Verwahrung genommenen Wertsachen zurück-
erstattet. Ferner wurde die Rückgabe des russischen und des
rumänischen Goldes verlangt, das von den Deutschen beschlag-
nahmt oder ihnen ausgeliefert war, Jede spätere Nachforderung
der Alliierten und der Vereinigten Staaten wurde ausdrücklich
vorbehalten,
Deutschland mußte eine gewaltige Menge Kriegsmaterial und
alle Unterseeboote ausliefern, es mußte die deutsche Hochsee-
flotte teils abrüsten, teils internieren lassen und wurde außerdem
zur Lieferung von 5000 Lokomotiven, 150000 Eisenbahnwagen
und 5000 Lastkraftwagen sowie zur Abtretung der elsaß-loth-
ringischen Eisenbahnen mit ihrem gesamten Material verpflichtet.
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