Full text: Der Weg der Reparation

aber nicht damit gerechnet, daß infolge der starken Entwertung 
der Mark im Sommer 1922 niemand zu den festgesetzten Preisen 
das Holz liefern konnte, Auch hatte sie versäumt, ihr Preis- 
angebot rechtzeitig der Markentwertung anzupassen, So kam es, 
daß gegen Ende des Jahres nur ein Teil der verlangten Holz- 
mengen geliefert war, Bei den Lieferungen an Frankreich blieben 
20000 Kubikmeter Schnittholz und 130000 Telegraphenstangen 
im Werte von einigen Millionen Goldmark im Rückstand, 
Am 1, Dezember 1922 wurden deutsche Vertreter vor der 
Reparationskommission über die Holzlieferungen gehört. Sie er- 
klärten die Rückstände mit den Folgen der Markentwertung und 
mit verschiedenen technischen Schwierigkeiten, vor allem damit, 
daß die von den Alliierten verlangten Typen und Abmessungen 
im deutschen Holzhandel nicht gebräuchlich seien, versprachen 
aber Nachlieferung bis 1. April 1923, Die Art und Weise der 
Verhandlung mit den deutschen Vertretern war unerfreulich, Sie 
standen mit Recht unter dem Eindruck, als ob der Vorsitzende 
der Kommission Barthou ihnen mit jeder Frage einen Strick 
drehen wollte, und waren deshalb in ihren Aeußerungen befangen 
und gar zu vorsichtig, Die Atmosphäre war bereits mit Gewitter- 
schwüle geladen, Die Mehrheit der Kommission wollte auch gar 
keine Verständigung mehr, wenngleich Sir John Bradbury sein 
Bestes tat, um die Sache in Güte beizulegen. 
Am 26, Dezember 1922 kam es zum Urteilsspruch. Die Repa- 
rationskommission stellte einstimmig fest, daß Deutschland die 
Holzlieferungen an Frankreich für 1922 nicht vollständig erfüllt 
habe, Sie stellte ferner gegen den Widerspruch des englischen 
Delegierten fest, daß darin eine schuldhafte Verfehlung Deutsch- 
lands gegen seine Pflichten liege, Unter Stimmenthaltung des 
englischen Delegierten wurde beschlossen, dies den beteiligten 
Regierungen anzuzeigen, aber auch daran zu erinnern, daß die 
Reparationskommission in ihrer Note vom 21, März 1922 erklärt 
hatte: „Wenn die Reparationskommission im Laufe des Jahres 
1922 findet, daß Sachlieferungen an Frankreich oder an andere 
Aillüerte durch schuldhafte Verfehlung Deutschlands gegen den 
Vertrag nicht ausgeführt worden sind, werden Ende 1922 ent- 
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