müsse, ließ sich Poincare zu dem gefürchteten Entschluß be-
stimmen,
Ich kann nicht verbürgen, daß sich der Vorgang genau so
abgespielt hat, Die Geschichte ist mir aber von unterrichteter
Seite erzählt worden und klingt recht wahrscheinlich,
Wie dem auch sei, Frankreich beantragte bei der Reparations-
kommission, schleunigst die Verfehlung Deutschlands in den
Kohlenlieferungen festzustellen. Denn die Besetzung des Ruhr-
gebiets mußte, wenn die Rechtsform gewahrt bleiben sollte, als
eine Vertragsstrafe für den Verstoß Deutschlands gegen seine
Reparationspflicht konstruiert werden, Dazu war nötig, daß die
Reparationskommission eine solche Schuld feststellte und Anzeige
an die alliierten Mächte erstattete, Diese waren dann auf Grund
des 8 18 Anhang II zu Teil VIII des Vertrages von Versailles
berechtigt, wirtschaftliche und finanzielle Sperr- und Vergeltungs-
maßregeln zu ergreifen und überhaupt alle Schritte zu unter-
nehmen, die sie durch die Umstände für geboten hielten, Die fran-
zösische Regierung stand von jeher auf dem Standpunkt, daß zu
diesen Maßnahmen auch die Besetzung weiteren deutschen Ge-
bietes gehöre, und daß jede einzelne verbündete Regierung auf
eigene Faust handeln könne, Wir werden auf diese Rechtsfrage
später noch etwas näher einzugehen haben.
Wie wir wissen, hatte die Reparationskommission wenige
Tage zuvor eine Verfehlung Deutschlands in den Holzlieferungen
festgestellt und zwar gegen die Stimme des englischen Dele-
gierten, Auf diese Schuld allein aber ließ sich selbst nach Ansicht
der französischen Regierung die Strafe der Ruhrbesetzung nicht
aufbauen, da der Gegenstand zu geringfügig war, Außerdem
konnte man die Holzlieferungen durch die Beschlagnahme des
Ruhrgebiets nicht bessern, Im Ruhrgebiet gab es kein Holz, wohl
aber viel Kohle, Und Frankreich wollte noch mehr Kohle, noch
viel mehr Koks, als es bisher bekam, Daher mußte Deutschland
auf dem Gebiet der Kohlenlieferungen für schuldig erklärt werden,
Es war in der Kohlenfrage nach den Stürmen der ersten Jahre
ziemlich ruhig geworden, Die Reparationskommission setzte letzt-
hin das Lieferungsprogramm für die Kohlen in Höhe von etwa
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