Full text: Der Weg der Reparation

nötigen Truppen einrücken, Im normalen Leben der Bevölkerung 
werde keine Störung und keine Veränderung eintreten. Die 
deutsche Regierung habe das größte Interesse daran, die Arbeit 
der Mission und die Unterbringung der Truppen zu erleichtern, 
Notfalls würden jedoch Zwangs- und Strafmaßnahmen ergriffen 
werden, Die Kontrollkommission für die Bergwerke und Fabriken 
sei ermächtigt, im besetzten Gebiet Auskünfte aller Art von jeder- 
mann einzufordern, Bureaus, Gruben, Fabriken, Bahnhöfe usw. 
zu betreten und alle Dokumente, kaufmännischen Bücher und 
Statistiken einzusehen. Das Personal der deutschen Verwaltung 
und die Vertreter der deutschen Industrie- und Handelsverbände 
sollten sich zur Vermeidung schwerer Strafen der Mission zur 
Verfügung stellen und nach ihren Befehlen handeln. Vom 
11. Januar 1923 ab würde die bisher vom Kohlensyndikat vorge- 
nommene Verteilung von Kohlen und Koks den Anordnungen 
der Kontrollkommission unterliegen, In erster Linie seien die 
alliierten Länder und das linksrheinische besetzte Gebiet zu be- 
liefern, Auch die neu besetzten Gebiete sollten ausreichend ver- 
sorgt werden, 
Von den Bedürfnissen des unbesetzten Deutschland war keine 
Rede, 
Das Kohlensyndikat hatte die Ankunft der Kontrollkommission 
und der Truppen nicht abgewartet, Es war mit seinen gesamten 
Akten kurz vor dem Einmarsch nach Hamburg übergesiedelt, 
Die deutsche Regierung unterwarf sich, wie vorauszusehen 
war, den Anordnungen der besetzenden Mächte nicht. In ihrer 
Antwortnote vom 12. Januar erklärte sie, daß sie den Schleier 
zerreißen müsse, den Frankreich und Belgien über den wahren 
Charakter der Besetzung zu werfen suchten, Diese verletze das 
Völkerrecht und den Vertrag von Versailles, Die Schwere des 
Vertragsbruchs sei nicht. damit zu verhüllen, daß man der Aktion 
einen friedlichen Namen gebe, Die Grenze des unbesetzten 
deutschen Gebiets sei durch eine Armee in kriegsmäßiger Zu- 
sammensetzung und Bewaffnung überschritten. Das kennzeichne 
eine militärische Aktion, Die deutsche Regierung erhebe gegen 
die Gewalt, die einem wehrlosen Volke angetan werde, vor der 
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