Full text: Der Weg der Reparation

ganzen Welt feierlichen Protest, Sie könne sich gegen Gewalt 
nicht wehren, lehne es aber ab, sich dem Friedensbruch zu fügen 
oder gar bei der Durchführung der französisch-belgischen Ab- 
sichten mitzuwirken, Die Verantwortung für alle Folgen falle 
allein auf die Regierungen, die den Einmarsch vollzogen hätten. 
Diese Folgen zeigten sich bereits in einer weiteren Entwertung 
der Mark und in einer sprunghaften Steigerung aller Preise in 
Deutschland, Solange der vertragswidrige Zustand und seine 
Folgen andauerten, sei Deutschland nicht in der Lage, Leistungen 
an die Mächte zu bewirken, die jenen Zustand herbeigeführt 
hätten, 
Der deutsche Botschafter in Paris und der deutsche Gesandte 
in Brüssel verließen ihre Posten, Die diplomatischen Beziehungen 
mit Frankreich und Belgien wurden durch Geschäftsträger weiter- 
geführt, 
Durch Bekanntmachung vom 13, Januar 1923 wurden die 
Sachleistungen an Frankreich und Belgien eingestellt, Der Reichs- 
kohlenkommissar hatte am 11, Januar 1923 allen Zechen des 
Ruhrgebiets mitgeteilt, daß das Deutsche Reich für Lieferung und 
Transport von Reparationskohle an Frankreich und Belgien keine 
Zahlungen mehr leiste, Einige Tage darauf verbot er den Zechen 
ausdrücklich die Lieferung von Kohle und Koks an Frankreich 
und Belgien selbst für den Fall, daß die Alliierten die Lieferungen 
selbst bezahlen oder bevorschussen sollten, Am 19, Januar 1923 
erging an alle Beamten des Reiches und der Länder im besetzten 
Gebiet die Weisung, den Befehlen der besetzenden Mächte keine 
Folge zu geben, sondern sich ausschließlich an die Vorschriften 
der eigenen Regierung zu halten, Am gleichen Tage ordnete der 
Reichsverkehrsminister an, daß das deutsche Eisenbahnpersonal 
in den besetzten Gebieten den Befehlen des französischen Ober- 
kommandeurs nicht nachzukommen habe, und daß es den Beamten 
und Arbeitern verboten sei, Kohle für Frankreich und Belgien zu 
befördern, 
Es war in der Tat ein Zustand des Krieges, nur daß dem 
Vorrücken der französischen und belgischen Truppen kein mili- 
tärischer Widerstand geleistet wurde, Die Besetzung beschränkte 
ZZ
	        
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