Full text: Der Weg der Reparation

e) der Wert der Rechte und Beteiligungen deutscher 
Reichsangehöriger an öffentlichen Unternehmungen oder 
Konzessionen in Rußland, China, Oesterreich, Ungarn, 
Bulgarien, der Türkei und in den von Deutschland auf 
Grund des Vertrages abgetretenen Gebieten, soweit die 
Reparationskommission die Abtretung solcher Rechte 
forderte (Art, 260). 
Für den Rückerwerb von Elsaß-Lothringen hatte Frankreich 
keinerlei Entschädigung an Deutschland zu leisten, Auch für die 
elsaß - lothringischen Eisenbahnen vergütete es nichts, Damit 
allein hat sich Frankreich eine Sonder-Reparation im Werte von 
einigen Milliarden Goldmark im voraus gesichert, 
Auch Belgien wurde von jeder Vergütung für Reichs- und 
Staatseigentum in den abgetretenen deutschen Gebieten befreit, 
Diese weittragenden Ausnahmen zugunsten von Frankreich 
und Belgien erschwerten die deutsche Reparationslast um den 
Wert des kostenlos abgetretenen Eigentums, Noch viel unbilliger 
und härter aber war die Bestimmung des Vertrages, daß Deutsch- 
land alle seine Kolonien hergeben mußte und für ihren unschätz- 
baren Wert in keiner Weise entschädigt wurde, 
Der Vertrag von Versailles hat die Ueberwachung aller Vor- 
schriften über die Reparation in die Hand der Reparations- 
kommission gelegt. Diese soll sich daher erst nach vollständiger 
Tilgung der Reparationsschuld auflösen, 
Die Kommission sollte nach dem Vertrage aus je einem Dele- 
gierten und einem stellvertretenden Delegierten der Vereinigten 
Staaten von Amerika, Englands, Frankreichs, Italiens, Japans, 
Belgiens und Serbiens bestehen, An den Sitzungen der Kom- 
mission sollten stimmberechtigt stets die Vertreter von Amerika, 
England, Frankreich und Italien teilnehmen, ferner in der Regel 
der Vertreter Belgiens, Japan sollte mitsprechen und mitstimmen 
in Fragen, die Seeschäden oder Interessen Japans nach Art, 260 
betreffen, Serbien in Fragen, die Oesterreich, Ungarn oder Bul- 
garien angehen, Die Kommission hat ihren Sitz in Paris, kann 
aber je nach Bedarf auch an anderen Orten zusammenkommen, 
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