Full text: Der Weg der Reparation

Besonders bedenklich war die Vorschrift des Vertrages, nach 
welcher Deutschland auch auf Grund von Entscheidungen der 
gemischten Schiedsgerichte Schäden ersetzen sollte, In Wirklich- 
keit wurden bei weitem die meisten Schäden, deren Ersatz die 
Angehörigen der alliierten Mächte fordern konnten, als Repa- 
rationsansprüche angemeldet und in die gemeinsame große Rech- 
nung der Alliierten einbezogen, Die Einführung der gemischten 
Schiedsgerichte mußte einen Anreiz dazu geben, durch besondere 
Klage beim Schiedsgericht Ansprüche gegen das Deutsche Reich 
zu erheben, um auf diese Weise unmittelbar einen Schadenersatz 
zu erhalten, der im gewöhnlichen Reparationsverfahren nur auf 
dem Wege über die einzelnen alliierten Staaten zu erreichen war, 
Es ist sicher, daß die Schiedsgerichte dazu benutzt worden sind, 
um neben der allgemeinen Reparation noch eine private Repa- 
ration zu betreiben. Damit entstand für Deutschland die Gefahr, 
daß es zur Reparation in vielen Fällen doppelt herangezogen 
wurde, 
Die Häufung von Ersatzansprüchen gegen Deutschland, die 
voneinander völlig unabhängig waren, zeigt, daß der Vertrag von 
Versailles keineswegs einheitlich durchdacht und verfaßt wurde, 
Der schwerste psychologische Fehler, den die Verfasser des 
Vertrages begangen haben, ist der, daß sie sich gar nicht klar 
machten, bis zu welcher Höhe eigentlich die deutsche Zahlungs- 
fähigkeit gehen könne, und daß sie, nicht wenigstens eine be- 
stimmte Stelle mit der Ueberwachung der gesamten deutschen 
Leistungen betrauten, Die ungemessene Schuldverpflichtung aus 
dem Vertrage mußte jeder auch noch so zahlungswilligen deutschen 
Regierung von vornherein den Mut nehmen, energische Schritte 
zur planmäßigen Abtragung der Schuld zu unternehmen, Solange 
ein Schuldner nicht weiß, was er im ganzen zu zahlen hat und ob 
er die Last tragen kann, wird es ihm unmöglich sein, seine Kräfte 
zur Zahlung voll zu entfalten, Es ist die Schuld des Vertrages 
selbst, daß es bei der Durchführung der Reparation über kurz 
oder lang zu den im Vertrage vorgesehenen. „Sanktionen“ 
kommen mußte, 
Der Vertrag von Versailles verlangt keinerlei direkte Arbeits- 
Bergmann, Der Weg der Reparation 3 
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