Full text: Der Weg der Reparation

DAS VERFAHREN BEI DEN SACHLEISTUNGEN 
Nach Abschluß des Londoner Abkommens war es die erste 
Sorge des Generalagenten, Ordnung in den Gang der Sach- 
leistungen zu bringen, Während der Zeit der Micum-Verträge und 
der sonstigen Zwangsleistungen des besetzten Gebietes herrschte 
das Chaos, Auch die Verrechnung der Sachleistungen bei der 
Reparationskommission war vollkommen durcheinandergeraten. 
Im ersten Jahre des Dawesplanes standen dem Generalagenten 
monatlich 83% Millionen Goldmark zur Verfügung, Daraus mußte 
er die gesamten Ausgaben unter dem Vertrage von Versailles be- 
streiten, Um klar zu sehen, führte er ein System von monatlichen 
Programmen für Lieferungen und Leistungen ein. Dabei stellte 
sich gleich heraus, daß es nötig war, die Anforderungen der 
Alliierten herabzusetzen, Auf Betreiben des Generalagenten wurde 
schon am 18, September 1924 das Programm der Kohlenlieferungen 
um 10 Prozent ermäßigt, 
Nunmehr galt es, ein geordnetes Verfahren für das gesamte 
Feld der Sachleistungen zu finden. Das im Londoner Abkommen 
vorgesehene Sonderkomitee trat mit vier deutschen und vier 
alliierten Mitgliedern — je ein Vertreter von Belgien, England, 
Frankreich, Italien — am 6, November 1924 in Paris zusammen. 
Es beschloß bald, zur Schlichtung der Meinungsverschiedenheiten 
das neutrale Mitglied zuzuziehen. Hierfür wurde wiederum der 
in Reparationssachen erprobte Markus Wallenberg ausersehen, 
der auch den Vorsitz im Komitee übernahm. Nach eingehenden 
Arbeiten erstattete das Komitee am 9, März 1925 der Reparations- 
kommission seinen Bericht nebst einem Entwurf für das Verfahren 
bei den Sachleistungen, Dieser ist mit einigen Aenderungen vom 
Transferkomitee und von der Reparationskommission angenommen 
worden und am 1, Mai geltende Vorschrift geworden, 
Das Verfahren findet auf alle Sachleistungen Deutschlands 
Anwendung, Es regelt sowohl die freien Reparationsverträge 
zwischen deutschen Lieferanten und alliierten Bestellern wie die 
sogenannten Zwangslieferungen unter dem Vertrage von Versailles, 
soweit das Londoner Abkommen sie noch in Kraft gelassen hat. 
gan 
nd
	        
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