Full text: Der Weg der Reparation

Das Komitee war bestrebt, ein einfaches und rasch arbeitendes 
Verfahren für die Aufstellung der Programme und die Ge- 
nehmigung der Verträge zu schaffen, Die Reparationskommission 
und die deutsche Regierung errichten -je ein technisches Bureau 
in Paris, die eng zusammenarbeiten sollen, Grundsätzlich können 
alle Waren und Dienste, die aus der deutschen Wirtschaft 
stammen, den Gegenstand von Sachleistungen bilden, Bestimmte 
Waren, hauptsächlich fremde Rohstoffe, Edelmetalle, Grund- 
stoffe der Eisen-, Leder- und Papierindustrie, Rohholz und die 
meisten landwirtschaftlichen. Erzeugnisse, sind jedoch von den 
Reparationsleistungen ausgeschlossen, Andere Waren dürfen nur 
in Höhe bestimmter Kontingente geliefert werden. Endlich soll 
eine große Anzahl von Waren, zu deren Herstellung ein starker 
Prozentsatz ausländischer Rohstoffe gebraucht wird, nur zum Teil 
vom Generalagenten bezahlt werden, während der Wert der in 
ihnen enthaltenen fremden Rohstoffe vom Käufer direkt an den 
Lieferanten in bar zu entrichten ist, Für die verschiedenen Gruppen 
hat das Komitee ausführliche Listen ausgearbeitet, Die Aufstellung 
der Lieferprogramme ist wie folgt geregelt: 
1, Die Programme für Kohle, Koks und Braunkohlenbriketts 
werden von der Reparationskommission vorläufig jeweils auf drei 
Monate festgesetzt, Die Verteilung nach Sorten erfolgt nach den 
Wünschen der Empfangsländer, denen Deutschland nach Mög- 
lichkeit Rechnung trägt, Normalerweise sollen Steinkohle und 
Koks aus dem Ruhrgebiet und dem Aachener Revier, Braunkohle 
aus dem Kölner Revier kommen, Die Lieferungen können auch auf 
Grund freier Verträge zwischen alliierten Bestellern und deutschen 
Lieferanten ausgeführt werden, Solche Abschlüsse werden von der 
Gesamtmenge der offiziellen Vierteljahrsprogramme abgezogen, 
Das Bureau der Reparationskommission hat sich zu vergewissern, 
daß das Transferkomitee keinen Einspruch gegen die Ausführung 
der Programme erhebt. 
2, Für schwefelsaures Ammoniak und andere synthetische 
Düngemittel hat das Sonderkomitee selbst ein vorläufiges Pro- 
gramm bis 1. April 1927 aufgestellt. Danach sind jährlich an 
Frankreich 20 000 Tonnen, an Belgien 2000 Tonnen und an Italien 
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