einzelnen Fall erst nach geraumer Zeit auf dem Wege eines um-
ständlichen Geschäftsganges von der deutschen Regierung oder
vom Generalagenten zurückerhielt,
Das Transferkomitee beschäftigte sich mit der Frage schon in
seiner ersten Sitzung am 31, Oktober 1924, Es beschloß, eine
Aenderung des Verfahrens herbeizuführen, Dazu mußte es mit
England und Frankreich verhandeln, und das erforderte Zeit,
Wollte es inzwischen seine Rechte wahren, so stand ihm nur ein
Machtmittel zu Gebote: es konnte die Vergütung an den deutschen
Exporteur sperren, bis die alliierten Regierungen das Kontroll-
recht des Komitees anerkannten, Die Maßnahme wurde ernstlich
erwogen, obwohl man sich bewußt war, daß der deutsche Handel
damit zeitweilig in eine noch schlimmere Lage kam, In der Tat
teilte der Generalagent am 14, November dem Reichsfinanz-
minister amtlich mit, daß er vom 1, Dezember 1924 ab der
deutschen Regierung die Beträge, mit welchen sie die deutschen
Exporteure für die Einfuhrabgabe entschädigte, nur insoweit
wieder erstatten würde, als ihn das Transferkomitee dazu er-
mächtigte. Einstweilen gab jedoch das Komitee diese Ermächtigung,
und daraufhin vergütete der Generalagent der Regierung die von
ihr für die Abgabe verauslagten Summen,
Im Dezember begannen die Verhandlungen mit England, Sie
führten am 25, März 1925 zum Abschluß eines Protokolls zwischen
der britischen und der deutschen Regierung, das die Zustimmung
des Transferkomitees und der Reparationskommission fand, Das
Abkommen der beiden Regierungen wurde am 3, April gezeichnet
und am 7, April vom englischen Parlament genehmigt. Vom
1, Mai 1925 an ist das neue Verfahren in England in Kraft,
Die Abgabe von 26 Prozent wird danach nicht mehr bei der
Einfuhr einer jeder Warensendung erhoben, sondern von den eng-
lischen Zollbehörden nur statistisch festgestellt, Die Zahlung selbst
geschieht für den so errechneten Monatsbetrag der Abgabe im
ganzen: 1200 deutsche Exportfirmen, die etwa 90 Prozent der
gesamten deutschen Ausfuhr nach England vertreten, haben sich
dem Reichsfinanzminister gegenüber verpflichtet, jeden Monat
30 Prozent des Wertes ihrer im Vormonat nach Großbritannien aus-
BES
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