Dagegen machte England geltend, daß nach dem alliierten
Finanzabkommen vom 11, März 1922 die Besatzungskosten aus
den Sachleistungen zu bestreiten seien und nicht aus den Bar-
einnahmen, so daß die Reineinnahmen in bar um 114 Millionen
steigen würden, die der belgischen Priorität zu gute kämen,
Die Konferenz der Finanzminister hat es der Reparations-
kommission überlassen, die Abrechnung der einzelnen Posten zu
prüfen, Sie hat aber dafür bestimmte Richtlinien aufgestellt: Sach-
leistungen und Bareinnahmen sollen gesondert verrechnet werden.
Von dem Wert der Sachleistungen sind die militärischen Aus-
gaben im Ruhrgebiet nur insoweit abzusetzen, als sie die normalen
Unterhaltskosten in der heimischen Garnison übersteigen, Mit dem
Nettobetrage der Sachleistungen, der sich so ergibt, werden die
Empfangsländer auf Reparationskonto belastet,
Von den Bareinnahmen aller Art dürfen nur die zivilen Kosten
der Erhebung und Verwaltung, des Transports von Kohlen und des
Betriebes der Gruben und Kokereien in Abzug gebracht werden,
Der Ueberschuß mit Ausnahme eines bereits für amerikanische
Besatzungskosten hinterlegten Betrages von etwa 14% Millionen
Dollar ist an Belgien für Rechnung seiner Priorität abzuführen,
Die deutschen Leistungen unter dem Dawesplan werden gemäß
dem Pariser Finanzabkommen nach folgenden Grundsätzen verteilt:
Il. Forderungen mit Vorrecht
a) Allem voran geht der Dienst der Reparationsanleihe, Abge-
sehen vom ersten Reparationsjahre, wo er sich noch nicht voll
auswirkt, beansprucht er nach der Angabe des Generalagenten
bis zu 93 Millionen Goldmark jährlich;
b) die Kosten der Reparationskommission mit der Organisation
für den Dawesplan dürfen im ersten Jahre bis zu 9% Millionen
Goldmark, später nur 7% Millionen Goldmark betragen. Davon
sind für die Organe des Dawesplanes 3,7 Millionen Goldmark
vorgesehen, Dieser Betrag darf erhöht werden, wenn es für den
Ausbau der Schiedsgerichte nötig ist;
c) die Interalliierte Rheinlandkommission soll im ersten
Jahre nicht mehr als 10 Millionen Goldmark, die militärische
ara
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