Full text: Der Weg der Reparation

den Alliierten nichts, Sie können immer nur ein politisches Aus- 
hängeschild ohne jeden wirtschaftlichen Zweck sein, 
Mit diesen Grundsätzen würden wir zu folgendem Ergebnis 
kommen: 
Die Reparationsschuld darf nicht größer sein als der Gesamt- 
betrag der Anleihen, die Deutschland in einem bestimmten Zeit- 
raum — etwa in zehn Jahren — zu angemessenen Bedingungen 
auf den Kapitalmärkten der Welt unterbringen kann. Den richtigen 
Maßstab dafür wird wiederum der Jahresbetrag geben, den nach 
dem Urteil des anlagesuchenden Kapitals Deutschland in das 
Ausland zu zahlen vermag. 
Die Möglichkeiten des Transfer sind heute noch ein voll- 
kommenes Rätsel, Aber die Erfahrungen der nächsten zwei Jahre 
werden uns viel lehren, Dann wird es an der Zeit sein, der Unge- 
wißheit über die Reparationsschuld durch einen Schiedsspruch ein 
Ende zu machen, Der Schiedsspruch müßte vom Transferkomitee 
des Dawesplanes ausgehen, Er müßte auf Grund der Erfahrungen 
mit dem Transfer ein für allemal den.Höchstbetrag der Reparation 
festsetzen, den Deutschland im Wege der Anleihe binnen zehn 
Jahren abzutragen hat, Die Höhe und der Zeitpunkt einer jeden 
einzelnen Reparationsanleihe würden gleichfalls vom Transfer- 
komitee je nach der Lage des Anleihemarktes zu bestimmen sein, 
Die Bedingungen der Anleihen wären jeweils zwischen Deutsch- 
land und dem Uebernahmekonsortium unter Aufsicht des Transfer- 
komitees zu vereinbaren, 
Der Betrag der Höchstschuld, der innerhalb der Frist von zehn 
Jahren nicht durch Anleihe begeben werden kann, müßte ver- 
fallen, so daß nach Ablauf der zehn Jahre die deutsche Repa- 
rationsschuld unter allen Umständen als vollständig getilgt zu 
gelten haben würde, 
Eine derartige Lösung bietet mancherlei Vorteile, Sie beseitigt 
nach dreijähriger Durchführung des Dawesplanes in seiner jetzigen 
Gestalt den heutigen Schwebezustand, bei. dem niemand weiß, 
wie groß die deutsche Schuld ist und wann sie getilgt sein wird. 
Da sie einen Höchstbetrag festsetzt, den Deutschland nach dem 
Urteil von Sachverständigen voraussichtlich ins Ausland zahlen 
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