Full text: Der Weg der Reparation

fühle des Hasses, der Erbitterung und der Furcht, welche Frank- 
reich nach einem Kriege von mehr als vier Jahren im eigenen 
Lande gegen Deutschland hegte, mußten sich notwendig in den 
Beratungen der Kommission widerspiegeln, sobald der ent- 
scheidende Einfluß gerade Frankreich zufiel. Dadurch wurden 
aber auch die Stellung und die Gefühle Deutschlands gegenüber 
der Kommission ungünstig beeinflußt, Bei einem Vorsitz der Ver- 
einigten Staaten hätte die überwiegende Mehrzahl des deutschen 
Volkes daran glauben können, daß Recht und Billigkeit wirklich 
die leitenden Grundsätze der Kommission sein würden, Bei dem 
Ueberwiegen Frankreichs war es nur zu verständlich, daß 
Deutschland alsbald in der Kommission einen Feind sah, aus 
dessen Machtbereich es zu entkommen suchte, sobald sich irgend- 
eine Gelegenheit dazu ergab, Wir werden in der Folge auf diese 
Erscheinung noch häufig zurückkommen, Jedenfalls steht fest, 
daß infolge der Ablehnung des Vertrages von Versailles durch 
Amerika die Reparationskommission mangelhaft und falsch 
zusammengesetzt und in ihrer Tätigkeit von vornherein ge- 
lähmt war, 
Deutschland hat es seinerzeit aus allgemeinen politischen 
Gründen für richtig geMKalten, gegen die vertragswidrige Zu- 
sammensetzung. der Reparationskommission keinen Widerspruch 
zu erheben und aus dem Ausscheiden Amerikas Einwendungen 
gegen die Tätigkeit der Kommission nicht herzuleiten, 
Fast fünf Jahre lang hat die Reparationskommission ohne 
offizielle Beteiligung Amerikas gearbeitet, Unter diesen Um- 
ständen konnte sie die überragende Stellung, die ihr im Vertrage 
zugedacht war, von Anfang an nicht einnehmen, Weder Deutsch- 
land noch den alliierten Mächten gegenüber hat sie ihre Selb- 
ständigkeit wahren können, Statt in ihrem Schoße die ver- 
schiedenen Interessen der einzelnen Alliierten auszugleichen 
und auf dem Boden wirtschaftlicher. Vernunft einheitlich zu 
entscheiden, hat die Kommission unter politischem Druck in 
allen wirklich wichtigen Streitfragen die Entscheidung den 
alliierten Regierungen überlassen müssen, die von Konferenz zu 
Konferenz immer tiefer in die vertraglichen Rechte der Kom- 
47
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.