Full text: Der Weg der Reparation

lich 9 Millionen Tonnen übersteigen würde, sollten die Repa- 
rationslieferungen um 60 Prozent der Mehrförderung erhöht 
werden, Eine Pflicht zur Vorlieferung bestimmter Monatsmengen 
wurde von Deutschland in dem Protokoll nicht übernommen, 
Da die Kohlenfrage sehr bald zu schweren Konflikten mit 
den Alliierten führte, ist bezweifelt worden, ob es ratsam war, 
mit den Lieferungen schon vor Inkrafttreten des Vertrages zu 
beginnen, Es ist zuzugeben, daß die deutsche Regierung sich auf 
den Rechtsboden stellen und jede Lieferung vor Inkrafttreten 
des Vertrages ablehnen konnte, Das wäre auch deshalb von Be- 
deutung gewesen, weil nach dem Vertrage alle Lieferungen nach 
dem 1, Januar 1920 von der Reparationskommission mit einer 
Frist von 120 Tagen anzukündigen waren. Von Rechts wegen 
hätte die Kommission frühestens am 10, Januar 1920, dem Tage 
des Inkrafttretens des Vertrages, Kohle anfordern dürfen, und 
die Lieferung hätte erst 120 Tage danach, d, h. am 10, Mai 1920, 
beginnen müssen, 
Hinzu kam, daß die Lage der Kohlenversorgung in Deutsch- 
land, wie in allen Ländern Europas unmittelbar nach dem Kriege 
sehr ungünstig war, Der ständige Kohlenmangel, unter dem die 
Völker während der letzten Jahre des Krieges gelitten hatten, 
besserte sich nach dem Friedensschluß zunächst nicht. Für die 
Erholung der deutschen Wirtschaft war es notwendig, die ge- 
samte Kohlenproduktion Deutschlands für das eigene Land zu 
verwenden, Allerdings hatte sich die deutsche Regierung schon 
während des Waffenstillstandes in dem sogenannten Luxemburger 
Protokoll vom 25, Dezember 1918 verpflichtet, die Eisenindustrie 
Lothringens sofort mit Kohle und Koks zu beliefern. Dabei 
handelte es sich aber nicht um besonders große Mengen, Wenn 
Deutschland sich daher zu einer vorzeitigen Lieferung von Kohle 
und Koks an die Alliierten entschloß, so bedeutete das ein großes 
Opfer für die heimische Wirtschaft und eine erhebliche An- 
strengung für die Reparation, welche die volle Anerkennung 
der Alliierten verdient hätte, Freilich lag in dem Protokoll vom 
29, August 1919 auch für Deutschland ein gewisser Schutz gegen 
übermäßige Anforderungen der Reparationskommission, weil 
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