Full text: Der Weg der Reparation

den Transport zu chartern, Demgegenüber verlangten die franzö- 
sischen Interessenten eine prozentuale Teilung der Kohlentrans- 
porte, 
Beide Streitfragen haben die Kohlenverhandlungen seiner- 
zeit ungünstig beeinflußt, Sie sind innerhalb der Reparations- 
kommission nie zum völligen Austrag gekommen, sondern wurden 
im Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich erst durch 
das Wiesbadener Abkommen vom 7. Oktober 1921 geregelt. Da- 
bei sind die französischen Wünsche im wesentlichen befriedigt 
worden. 
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