Forstlicher Zinsfuß. r.1
Die Frage der Existenz eines objektiven forstlichen Zinsfußes steht
in engem Zusammenhange mit der Frage der Existenz eines objek -
tiven Wald wertes, auf die im letzten Abschnitt dieser Arbeit
eingegangen werden wird.
Gegen den festen forstlichen Zinsfuß ist von vornherein einzuwenden,
daß einerseits die verschiedenen forstlichen Betriebe sich sicherlich nicht mit
einem bestimmten Zinsfuß, sondern ganz verschieden rentieren, und daß
anderseits der feste forstliche Zinsfuß in einer Höhe bemessen ist, die
von der Verzinsung anderer sicherer Kapitalanlagen mindestens zeitweise
sehr beträchtlich abweicht.
Wir wollen nun zunächst nicht den objektiven, sondern den tatsächlich
sich ergebenden forstlichen Zinsfuß t; als Verhältnis des Waldrein-
ertrages R zum Waldwerte W unter Zugrundelegung des Nachhalt-
betriebes betrachten. Der Ausdruck „Wert“ wird in diesem Abschnitt ohne
Kritik in dem bisher in der Waldwertrechnung üblichen Sinne gebraucht.
In dem Ausdrucke e > Es ist bekannt nur die Größe R. Im Wege
der Rechnung ermittet man W, indem man ein gutachtlich oder
aus der Verzinsung anderer gleichartiger Betriebe hergeleitetes p einsetzt,
und umgekehrt findet man p, wenn W als Antktaufspreis oder durch
Schätzung bekannt ist. Die ersste Frage nach dem W aldwert wird
man insbesondere zum Zwecke der Vermögensbesteuerung oder Erbteilung,
die zweite Frage nach der R ent a b i lit ät zum Zwecke der Beurteilung
des Wirlschaftserfolges und seiner Vergleichung mit dem anderer gleich-
artiger Betriebe stellen.
Ist p die gesuchte Unbekannte, so würde die herkömmliche Wald-
wertrechnung keine Bedenken tragen, den Waldwert als Summe des
Boden- und Bestandswertes in der Weise festzustellen, daß der Bodenwert
als maximaler Bodenertragswert, die Einzelbestandswerte, soweit die
Bestände nicht nach dem Verwertungspreise eingesetzt werden können, als
Kosten- oder Erwartungswerte mit dem objektiven forstlichen Zinsfuße
von 3 '%/% berechnet werden, obwohl die Aufgabe der durchgeführten
Rechnung ja gerade die Herleitung des erwirtschafteten Verzinsungs-
prozentes ist. Damit würde die Rechnung in den Fehler verfallen, den
Lief mann in seinen Schriften wiederholt geißelt: „Man kann aus
diesem Ertrage wohl einen Ertragswert berechnen, aber es ist unmöglich
und ein Zirkel, an einem solchen „Wert“ die Erträge vergleichen oder