ts Einleitung.
buchs“ sagt er auf Seite IV: „Die nötige sorgfältige Trennung der Försterwissenschaften
von den höheren Forstwissenschaften (die bisher beide ohne Auswahl, unter- und mit-
einander . . . vorgetragen worden sind), hat mir bei diesem Werke fast alle Quellen zum
schöpfen verstopft. Ich mußte daher ganz verlassen . . . . meinen eignen Gang gehen, um
Widersprüche zu vermeiden, und um nur Wahrheiten darzustellen. Von dieser Seite darf
ich Neuheit des Vortrags behaupten.“
Im § 3 des zweiten Teiles seines Forsthandbuchs führt v. B. zur Begründung
seiner Neueinführung folgendes aus: „Die aufgestellten Hilfswissenschaften zeigen . . . .
zu welchen Verrichtungen im Forsthaushalte sie unterstützen und anleiten; da sie sowohl
dem inneren Forstwesen bei der Forstverwaltung als dem äußeren bei der Forstdirektion
die Hand bieten, da nun aber diese Handlungen zwar einen gemeinschaftlichen Endzweck --
nehmlich die allersicherste, folglich forslgerechte: Gewinnung, Erhaltung und Nutzung der
Waldprodukte im ganzen haben, demnach aber . . . entweder auf die Forstverwaltung selbst
oder auf die Direktion des Forsthaushaltes angewendet werden, so folgt, daß die Kenntnisse
zur Einrichtung nach sicheren Finanz- und Kameral-Grundsätzen, und zur Direktion im
Großen, sowie zur geschickten Anleitung und Maßgabe des Detail zu führen, gar weit
über die Kenntnisse derjenigen hinausreichen müssen, welche bloß zur verfassungsmäßigen
Verwaltung im Detail selbst für einzelne Standpunkte bestimmt sind. – Eben daher folgt
auch weiter, daß die Forstwissenschaft in zwei Hauptabteilungen zerfällt, deren eine
theoretisch lehret, und die Leitung zur praktischen Anweisung gibt, nach welchen unwider-
sprechlichen und wissenschaftlichen Gründen die innere Verwaltung der Forsten und Reviere
kunstmäßig zu führen ist, und in so weit lehret sie ganz bestimmt die eigentlichen
Förssterwissenschaften. Die andere Abteilung aber setzt diese überall voraus und lehret
weiter hinaus die allgemeinen positiven Grundsätze zur Verbesserung und Einrichtung, auch
Direktion des Forstwesens und der Forstwirtschaft überhaupt, also die höhere Forst-
wissenschaft. Die erste Abt., die Försterwissenschafst umfassend, welche sowohl den
Gehorchenden als Befehlenden gleich nötig sind, da von letzteren nicht mit Nutzen etwas
geändert, eingerichtet, getadelt und gemeistert werden kann, was sie nicht verstehen und
selbst machen können, ist der Gegenstand des ganzen ersten Teiles. ~ Die zweite Abt.
der Forstwissenschaft, die höhere wird in diesem zweiten Teile gelehrt!).“
Die systematische Nichtigkeit der Einteilung v. B.'s wurde schon sehr bald erkannt.
Schon im Jahre 1811 spricht sich E g er e r gegen sie aus. Er sagt von ihr: „Vergebens
wird man die gewöhnliche Einteilung in höhere und niedere Forsstwissenschaft, in das
innere und äußere Forstwesen sehen. Die Natur der Wälder erlaubt ihre Anwendung nicht.
Sie sind Gegenstände der Forstdirektionslehre und erhalten erst durch gesetzliche Be-
slimmungen Realität?)."“ G. L. Hartig , der die Einteilung v. B.'s in seinem „Lehrbuch
für Förster“ (1. Auflage, Stuttgart 1908) noch gelten läßt, lehnt sie später abs), und sagt
von ihr, daß sie „keinen wesentlichen Nutzen“ habe. Auch Bernhard t !) bezeichnet sie
als eine „logisch unhaltbare“ Einteilung.
1) Als ausgesprochener Vertreter dieser Einteilung in ihrer Reinkultur kommt außer v. B.
nur noch dessen Nachfolger Ge or g e Fri e dri ch Kr aus e in Betracht.
ff) J. Ch. I. F. Egerer, „Ansichten der Forstwissenschaft“, „Allgemeiner Kameral-
Korrespondent“, 11. Band, Erlangen 1811, Nr. 28, 29, 30, S. 147.
! Y. L. Hartig, „Die Forstwissenschaft nach ihrem ganzen Umfange in gedrängter Kürze“,
Berlin ;
2~) August B ern h ar dt, „Geschichte des Waldeigentums, der Waldwirtschaft und Forst-
wissenschaft in Deutschland“, 2. Band, S. 364, § 42.