Der Subsistenzfonds 165
Profits sein soll? Diese Frage wird von Böhm-Bawerk in seiner
Lehre vom ““Subsistenzfonds‘* beantwortet.
„-...das Angebot an Subsistenzvorschüssen in einer Volkswirtschaft
wird mit einer geringfügigen Ausnahme repräsentiert
durch die Gesamtsumme des — abgesehen von Grund und Boden
— in derselben existierenden Vermögensstockes. Die Funktion
dieses Vermögensstockes besteht darin, das Volk während der
Zwischenzeit, die zwischen dem Einsatz seiner originären Produktivkräfte
und der Gewinnung ihrer genußreifen Früchte vergeht,
also während der durchschnittlichen gesellschaftlichen Produktionsperiode
zu erhalten; und die gesellschaftliche Produktionsperiode
kann desto länger gegriffen werden, je größer der
angesammelte Vermögensstock ist?®.“
„Es wird also in der Tat der ganze aufgesammelte Vermögensstock
der Gesellschaft mit der höchst geringfügigen Ausnahme
jener Vermögensstämme, die Eigentümer selbst verzehren, als Angebot
von Subsistenzvorschüssen auf den Markt gebracht?*.“
„Der ganze Vermögensstock der Volkswirtschaft dient als Subsistenzfonds
oder Vorschußfonds, aus dem die Gesellschaft ihre
Subsistenz während der gesellschaftlich üblichen Produktionsperiode
bezieht*® ‘“*
Ungeachtet dessen, daß der gesamte „Vermögensstock‘‘ der
Gesellschaft auch Produktionsmittel in sich einschließt, d. h.,
materielle Elemente des konstanten Kapitals, die für den unmittelbaren
Genuß nicht geeignet sind, zählt Böhm-Bawerk dennoch
diesen „Vermögensstock‘‘ zum Subsistenzfonds, da in der
Gesellschaft ein beständiges „Ausreifen‘ der zukünftigen Güter
zu gegenwärtigen stattfindet.
Es muß noch die Lage der Parteien, d. h., der Käufer und
Verkäufer, klargestellt werden, die Handel mit den verschiedenen
gegenwärtigen und zukünftigen Gütern treiben. Auf Seiten
desAngebotsdergegenwärtigen Güter hebt Böhm-Bawerk
folgendes hervor.
Der Umfang des Angebots an Subsistenzmitteln wird repräsentiert
durch den gesamten aufgehäuften Vermögensstamm,
abgesehen von Grund und Boden und nach Abzug derjenigen
Vermögensbeträge, welche „einerseits die verarmenden, andererseits
die selbständig produzierenden Vermögensbesitzer selbst definitiv
oder vorschußweise verzehren?!.“
28 Positive Theorie“, S. 525.
2° Ib. 8.527,
3 Ib. 8.528,
31 Ib. S. 538.