Object: Die Krankenversicherung

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oe ABSCHNITT. V. 
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nn. DIE AUFBRINGUNG DER MITTEL 
AU 
in 
er 
N Die Krankenversicherung erfordert zur Bewältigung 
& ihrer Aufgaben erhebliche Mittel. Es ist zu prüfen, wie 
mn diese Mittel aufzubringen sind, um feststellen zu können, 
ob eine internationale Regelung der Frage aussichtsreich 
iS erscheint. 
ag 
Aufbringung der Mittel. — Die Mittel der Kranken- 
versicherung können von den Versicherten, deren Arbeit- 
5 gebern und von der Volksgesamtheit beansprucht werden ; 
en es können entweder alle drei Faktoren oder nur zwei, 
unter Umständen auch nur einer, und zwar die Ver- 
sicherten, zur Beitragsleistung herangezogen werden. 
Die allgemeinste Lösung ist die Heranziehung der Ver- 
sicherten und der Arbeitgeber zur Beitragsleistung. Die 
Versicherungsbeiträge werden als ein Lohnteil mit beson- 
derer Zweckbestimmung betrachtet. Dieser Lohnteil wird 
aufgespart und gemeinsam verwaltet; er kommt nicht 
demjenigen zu, der ihn verdient hat, sondern demjenigen, 
der seiner am meisten bedarf. Die Beitragslast wird von 
den Versicherten. und den Arbeitgebern in Lettland, im 
Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, in der 
Techechoslowakei und in Ungarn zu gleichen Teilen ge- 
tragen. In Deutschland, Luxemburg und Österreich 
tragen die Versicherten zwei Drittel und die Arbeitgeber 
ein Drittel des Versicherungsbeitrages, in Polen beläuft
	        
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