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oe ABSCHNITT. V.
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nn. DIE AUFBRINGUNG DER MITTEL
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N Die Krankenversicherung erfordert zur Bewältigung
& ihrer Aufgaben erhebliche Mittel. Es ist zu prüfen, wie
mn diese Mittel aufzubringen sind, um feststellen zu können,
ob eine internationale Regelung der Frage aussichtsreich
iS erscheint.
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Aufbringung der Mittel. — Die Mittel der Kranken-
versicherung können von den Versicherten, deren Arbeit-
5 gebern und von der Volksgesamtheit beansprucht werden ;
en es können entweder alle drei Faktoren oder nur zwei,
unter Umständen auch nur einer, und zwar die Ver-
sicherten, zur Beitragsleistung herangezogen werden.
Die allgemeinste Lösung ist die Heranziehung der Ver-
sicherten und der Arbeitgeber zur Beitragsleistung. Die
Versicherungsbeiträge werden als ein Lohnteil mit beson-
derer Zweckbestimmung betrachtet. Dieser Lohnteil wird
aufgespart und gemeinsam verwaltet; er kommt nicht
demjenigen zu, der ihn verdient hat, sondern demjenigen,
der seiner am meisten bedarf. Die Beitragslast wird von
den Versicherten. und den Arbeitgebern in Lettland, im
Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, in der
Techechoslowakei und in Ungarn zu gleichen Teilen ge-
tragen. In Deutschland, Luxemburg und Österreich
tragen die Versicherten zwei Drittel und die Arbeitgeber
ein Drittel des Versicherungsbeitrages, in Polen beläuft