fullscreen: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

1009] Die Anfänge des Freihandels und der schutzzöllnerische Rückschlag 1793 1840. 611 
Immerhin, Amerika, Rußland, Hsterreich waren wirtschaftlich unentwickelte, weit 
gegen Westeuropa zurückgebliebene Agrarstaaten, für die eine große fremde Konkurrenz 
leicht als schädlich, Erziehungszölle wohl angezeigt erscheinen konnten. Aber die alten 
reichen merkantilistischen Staaten, Frankreich und England, wetteiferten mit ihnen in 
der Sperr- und Schutzpolitik. 
Vergeblich hatten die Böourbonen in Frankreich März und April 1814 
eine Rückkehr zum Zollgesetz von 1791 geplant. Der Bund der Großgrundbesitzer und 
der Großindustriellen rettete die Prohibitionen Napoleons; 1814, 1816, 1820, 1822 
wurde das sogenannte Solidarschutzsystem für Gewerbe, Landwirtschaft, Bergbau und 
Reederei ausgebildet: zahlreiche Verbote, Zölle bis 1200/0 des Wertes, ein kompliziertes 
Rückzollsystem für die hoch belegten auswärtigen Rohstoffe, Baumwolle, Wolle u. s. w. 
Das System war so maßlos, daß man schon 1827 —1830 eine Milderung vorbereitete, 
daß Louis Philipp 1830—1834 mit dem freihändlerischen Versuch einer Reform begann. 
Vergeblich; es wurde gemäß den Wünschen der geldoligarchischen zweiten Kammer 1841 
bis 1842 nochmals verschärft. 
In Großbritannien hatte das engherzig reaktionäre Toryregiment nach 
1815 die seit 1791 bestehenden Getreideeinfuhrzolle wesentlich erhöht, als mit Wieder⸗ 
herstellung des Friedens die Absperrung Englands aufhörte, und die Getreidepreise 
sanken. Als die Zollerhöhungen nicht genügten, wurde 1828 die sogenannte gleitende Ge— 
treidezollskala eingeführt, welche den hohen Zoll von 31 sh. pro Quarter, der bei einem 
Preis unter 51 sh. galt, stufenweise mit dem Steigen der Preise ermäßigte. Wurde so 
die industriell-agrarische Koalition im Parlament verstärkt, so hatte doch schon 1820 die 
von Tooke verfaßte Bittschrift der Londoner Kaufmannschaft ans Parlament eine Erwägung 
freihändlerischer Reformen angeregt; Canning und Huskisson führten sie dann 
hauptsächlich 1823 —1825 durch: Verwandlung des Einfuhrverbotes für Seidenwaren in 
einen Zoll von 309/0, Aufhebung des Verbotes der Wollausfuhr, Ermäßigung mancher 
Zölle auf Rohstoffe und Kolonialwaren, definitive Zollvereinigung Großbritanniens 
mit Irland, allerlei Erleichterungen der Navigationsakte, um den Handel hauptsächlich 
nach den befreiten südamerikanischen Staaten zu erleichtern. Es war nicht viel; und 
aur unter den heftigsten Kämpfen war das Wenige der herrschenden Schutzzollmajorität 
abgerungen; Huskisson mußte 1828 gehen. Aber es war doch ein Anfang der frei⸗ 
händlerischen Reform. 
c. Ein ganz anderer, viel größerer und dauernderer Erfolg der liberalen Handels— 
politik war es, daß Preußen im Zollgesetz vom 25. Mai 1818 sich zu ihr bekannte. 
Preußen war 181451815 von 154100 qku auf 273 750 angewachsen; der neue 
Staat mit seinen 100/2 Mill. Menschen bestand aus 117 früher geschiedenen Gebiets— 
teilen; die alten Provinzen, in denen einst das starre Sperrsystem geherrscht, machten 
nicht die Hälfte des Staates aus. Auch in ihnen war es 18071815 schon durch— 
söchert; die neuen Provinzen waren nach Lage und Herkommen nicht fähig, es an⸗ 
zunehmen; für die östlichen Grenzprovinzen hatte man (8. Mai 1815) schon einen 
Staatsvertrag mit Rußland über relativ freien Verkehr abgeschloffen. Immer war 
1816 18187 zu überlegen, ob man nicht gegen die östlichen und westlichen Sperrsysteme 
zu einem System der Zollretorsionen greifen solle. Man verzichtete teils aus principiellen 
Vründen darauf, teils weil die äußere Politik zu friedlichem Verhalten, zum Vermeiden 
eines Zollkrieges nötigte. So rieten die äußere Lage, das Bedürfnis, dem ganzen 
Staat Line einheitliche Zoll- und Handelsverfassung zu geben, die Rücksicht auf die 
deutschen Nachbarn, die man durch hohe Zölle sehr geschädigt und gereizt hätte, ebenso 
wie die Finanzen des Landes, die bei mäßigen Zoͤllen höhere Erträge versprachen, und 
die liberalen Überzeugungen der leitenden Staatsmänner zur Annahme des freiesten 
europäischen Zollgesetzes. Eine konstitutionelle Verfaffung hätte durch die Wünsche der 
Fabrikanten und Gruͤndbesitzer sicher höhere Zölle gebracht. In dem absoluten Staate 
entschieden der König, Hardenberg, W. v. Humboldt, Maaßen und die anderen leitenden 
Maͤnner. Es war eine große That für die Zukunft Preußens und Deutschlands, für 
die ganze europäische Handelspolitik.
	        
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