Object: Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten

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Statistik haben, sondern man soll vor allen Dingen fragen : 
warum sie keinen haben. Die Antwort hierauf ist: die amt 
lichen Statistiker Deutschlands repräsentiren ungefähr so 
viel Meinungen wie Köpfe. Der beklagenswertheste Separatis 
mus trennt sie in ihren wissenschaftlichen Ueberzeugungen. 
Eine Gelegenheit zu gegenseitiger mündlicher Verständigung 
ist nicht gegeben. Seit dem Wiener statistischen Congresse 
im Jahre 1857 hat sogar das Streben nach Vereinigung der 
deutschen amtlichen Statistiker mehr Rückschritte als Fort 
schritte gemacht. Während die periodisch wiederkehrende 
Vereinigung und der mündliche Ideenaustausch der Zoll 
beamten, der Post-, Eisenbahn- und Telegraphenbeamten etc. 
so Grosses leisteten und die beachtenswertbesten Vorbilder 
sein könnten und sollten, herrscht in der amtlichen Statistik 
nur Zersplitterung und Wirrsal, welche auch die inter 
nationalen Congresse nicht zu lösen vermögen, weil es national 
noch so kräftig fort wuchert. Und darum sind auch die Me 
thoden der Volkszählung im Zollverein so verschieden, hier 
und da selbst noch so wenig ausgebildet. Die unvollkommensten 
laufen neben den ungleich vollkommeneren her. Einheit und 
Einfachheit in der Aufzeichnung der Thatsachen, so dass alle, 
ein so wichtiges Handelsganze wie den Zollverein bildende 
Staaten leicht mit einander verglichen werden könnten , fehlt 
fast gänzlich. Indessen so beklagenswerth Das ist, so ist hier 
doch nicht der Ort, die Sache weiter zu verfolgen, indem diese 
Schrift nicht eine Beleuchtung der deutschen oder zollvereins 
ländischen Statistik sein will und sein soll, sondern nur die 
Aufgabe hat, der preussishen Bevölkerungsstatistik die Wege 
zu zeigen, auf welchen sie rasch und sicher das Ziel möglichster 
Vollkommenheit erreichen kann. 
Die Wege der Statistik sind ihre Methoden. Die Methoden 
sind verschieden, je nachdem sie sich auf die Erhebung, Samm 
lung und Nutzbarmachung der Daten beziehen. Hier handelt 
es sich um die Methoden der Sammlung der Daten einer mit 
der Volkszählung verbundenen Volksbeschreibung. 
4) 
5) 
6) 
mittels Anwendung 
II. Die Methoden der Volkszählung. 
Die wesentlichsten Methoden der Volkszählung und 
Volksbeschreibung sind, um von den schlechtesten an 
zufangen : 
1) Die Bestimmung der Zahl durch Schätzung und Be 
rechnung. 
2) Die Construction der Zählung aus Einwohnerlisten. 
3) Die protokollarische Zählung, d. h. die protokollarische 
Vernehmung der Familienhäupter über ihre Angehörigen 
resp. der Hausbesitzer über ihre Hausbewohner, in Ge 
meindeversammlungen. 
Die individuelle, aber nicht namentliche Zählung von 
Haus zu Haus durch Ortstabellen. 
Die individuelle und namentliche Zählung von Haus zu 
Haus durch besondere Zähler mittels Anwendung von 
Hauslisten. 
Die individuelle und namentliche Zählung von Haushalt 
zu Haushalt durch besondere Zähler 
von Haushaltlisten. 
Es würde viel zu weit führen, hier in eine ausführliche 
Beschreibung und Kritik der genannten Methoden ein zu 
gehen. Ein allgemeines Urtheil über den Werth oder Un 
werth der einen und der andern geht schon aus ihrer Bezeich 
nung selbst hervor. Durch die grosse belgische Volkszählung 
im Jahre 1846 ist praktisch bewiesen, dass die sub 6 speci- 
fieirte von Haushaltung zu Haushaltung durch besondere Zähler 
die vollkommenste ist. Ihr mögen [daher einige Worte der 
Schilderung gewidmet sein. Es ist diese Methode, welche mit 
dem erreichbarsten Grade von Genauigkeit die grösste Voll 
ständigkeit und Schnelligkeit, d. h. Gleichzeitigkeit der Er 
hebung der Thatsachen verbindet. Freilich ist sie auch die 
theuerste Methode, so theuer sogar, dass sie aus finanziellen 
Gründen nur für erst nach längeren Zeitfristen wiederkehrende 
Zählungen möglich ist. Das heisst also, bei der Zählung nach 
dieser Methode muss jede Haushaltung (der Begriff der Familie 
ist absichtlich bei Seite gesetzt, weil er für die Statistik nicht 
bestimmt genug gefasst werden kann) eine separate Liste er 
halten, nicht die Haushaltungen eines Hauses nur eine gemein 
schaftlich. Dergleichen Listen werden einige Tage vor der 
Zählung von besonders dazu angestellten und besoldeten, wohl 
instruirten Zählern in die Häuser gegeben und den Hausbesitzern 
oder Administratoren die richtige und pünktliche Vertheilung der 
selben an die in ihren Häusern wohnhaften Haushaltungsvor 
stände resp. Familienhäupter zur Pflicht gemacht. In England, 
Frankreich und Belgien kommen nun am Zählungstage die 
Zähler und nehmen diese Listen, die Einträge in dieselben 
prüfend und corrigirend, oder selbst besorgend, in Empfang. 
Begreiflicherweise ist hierzu eine förmliche Armee von Zählern 
nöthig. In Grossbritannien ohne Irland waren bei der Zählung 
von 1851 gegen 39 000 Zähler thätig.*) Im Königreich Sachsen 
hingegen, wo Seit 1852 ebenfalls durch Haushaltungslisten und 
für jede der spätem Zählungen mit steigendem Erfolg gezählt 
worden ist, werden die Ortsbehörden für die Einsammlung in 
Anspruch genommen. Das Einträgen des Betreffs gereicht auf 
dem Lande und theilweise auch in den Städten den Schulleh 
rern, Gerichtsschreibern, Privatschreibern etc. zu einem kleinen 
Erwerb. Der Regierung und wohl auch dem Staat erspart die 
Umgehung der Zähler aber eine sehr bedeutende Ausgabe, denn 
die richtige Ausfüllung einer Haushaltungsliste ist nur die Sache 
weniger Minuten, also für den Einzelnen ein kaum nennens- 
werthes und der Tarifirung fähiges Opfer an Zeit und Mühe, 
während die Verwendung von Zählern die Ausgabe für den 
Staat zu einer sehr beträchtlichen macht. Die belgische 
Zählung im Jahre 1846 kostete für 4£ Millionen Einwohner 
640 000 Fr. = circa 170 000 Thlr., die grossbritannische Zäh 
lung (ohne Irland) kostete für circa 21 Millionen Bewohner 
170 000 Pfd. St. = circa 1.156 000 Thlr. Die Zahlung in 
Sachsen für circa 2 Millionen Bewohner dagegen nur circa 
5000 Thlr. Bei einer so grossen Kostenverschiedenheit wird 
man also überall danach trachten müssen, die Bewohner selbst 
mit zur Bewerkstelligung der Zählung heranzuziehen. Diese 
Methode, obgleich nur eine Abart der 6., wird also dann als 
7. zu betrachten sein. Es mögen hier, da sie sich für die 
Zollvereinsländer am Meisten empfehlen dürfte, noch einige 
weitere, auf Erfahrung beruhende Andeutungen darüber Platz 
finden. 
Die Haushaltungslisten sind die Grundlagen der 
Volkszählung und Volksbeschreibung. Für die Zählung reichen 
sie, abgesehen von anderen zur Controle der Einträge nöthigen 
Listen, vollständig aus. Um aber gleichzeitig den Zweck der 
Volksbeschreibung zu erreichen, ist ihr Rahmen durch einige 
hinzuzufügende Fragen zu erweitern, welche theils die gewerb 
lichen, theils die commerziellen Verhältnisse betreffen. Die für die 
flottirende Bevölkerung nothwendig werdenden Extralisten 
sind keine besondere Art von Listen, sondern nur Modifica- 
tionen der gewöhnlichen Haushaltungslisten. 
Zur Controle der Einträge in die Haushaltungslisten sind 
Hauslisten erforderlich. Sie sind der lose Umschlag um 
die Haushaltungslisten eines Hauses und dienen gleichsam nur 
als Inhaltsverzeichniss der ersteren, sie enthalten nächst- 
dem die Bestätigung des für die Zählung verantwortlichen 
Hauswirths oder Administrators, dass nach seinem besten 
Wissen die Angaben in den Haushaltungslisten richtig sind. 
Will man diese Listen gleichzeitig dazu benutzen, in denselben 
einige Fragen nach der Beschaffenheit der Häuser zu stellen, 
so steht dem wenigstens kein formelles Hinderniss im Wege. 
Man erzielt auf solche Weise mit einem Schlage eine Zählung 
und Beschreibung der Bewohner, wie auch eine Zählung und 
Beschreibung der Häuser. Natürlich darf man in letzter Be 
ziehung nicht zu weit gehen. Man kann sich überdies bei 
dem, was in Preussen über die Bestimmung der Gebäude auf 
genommen wird, sehr wohl beruhigen. Das, was über die 
Veränderung derselben zu erheben ist, kann nicht durch die 
Hausbesitzer, sondern durch die Ortsobrigkeit in Erfahrung 
gebracht werden. Die Hauslisten sind auch der Ort, in welchem 
die auf die Landwirthschaft und Viehhaltung Bezug habenden 
Fragen niedergelegt werden müssen, da ja das eine wie das 
andere in der Regel nur mit Grundbesitz zusammen vorzu 
kommen pflegt. 
Wie die Haushaltungslisten durch Hauslisten zusammen 
gefasst werden und dadurch jene die erste Controle empfan 
gen, so üben Ortslisten eine Art von Controle über beide 
zusammen. Indess ist diese Controle nur eine äusserlichej die 
Zahl der versandten und zurückzuempfangenden Listen be 
treffende. In die Ortslisten könne ngleichzeitig einige, die Orte 
betreffende Fragen aufgenommen werden, deren Beantwortung 
durch die Ortsobrigkeit zu geschehen hat. Die eben berührten 
Fragen über die Veränderungen und den Gebäudebestand des 
Orts gehören hierher. So werden z. B. im Königreich Sachsen 
genannte Listen mit sehr gutem Erfolg dazu benutzt, Kennt- 
niss darüber zu erhalten: 
1) Welche Art und wie viel von öffentlichen Gebäuden im 
Orte vorhanden sind? 
*) Bei der englischen Zählung im Jahre 1851 besorgten 38740 
Zähler die Austheilung, Wiedereinsammlung und Zusammenstellung 
der Hauptresultace der Listen. Von da ab gelangten dieselben an 
3 220 Registrare (Unterbeamte des Civilregister-Bureaus, welche die 
Stelle der Kirchenbuchführer vertreten), von hieraus wurden sie an 
die 624 Oberregistrars befördert, bis sie durch diese an das eigens 
für die Zählung errichtete Censusamt gelangten.
	        
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