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Statistik haben, sondern man soll vor allen Dingen fragen :
warum sie keinen haben. Die Antwort hierauf ist: die amt
lichen Statistiker Deutschlands repräsentiren ungefähr so
viel Meinungen wie Köpfe. Der beklagenswertheste Separatis
mus trennt sie in ihren wissenschaftlichen Ueberzeugungen.
Eine Gelegenheit zu gegenseitiger mündlicher Verständigung
ist nicht gegeben. Seit dem Wiener statistischen Congresse
im Jahre 1857 hat sogar das Streben nach Vereinigung der
deutschen amtlichen Statistiker mehr Rückschritte als Fort
schritte gemacht. Während die periodisch wiederkehrende
Vereinigung und der mündliche Ideenaustausch der Zoll
beamten, der Post-, Eisenbahn- und Telegraphenbeamten etc.
so Grosses leisteten und die beachtenswertbesten Vorbilder
sein könnten und sollten, herrscht in der amtlichen Statistik
nur Zersplitterung und Wirrsal, welche auch die inter
nationalen Congresse nicht zu lösen vermögen, weil es national
noch so kräftig fort wuchert. Und darum sind auch die Me
thoden der Volkszählung im Zollverein so verschieden, hier
und da selbst noch so wenig ausgebildet. Die unvollkommensten
laufen neben den ungleich vollkommeneren her. Einheit und
Einfachheit in der Aufzeichnung der Thatsachen, so dass alle,
ein so wichtiges Handelsganze wie den Zollverein bildende
Staaten leicht mit einander verglichen werden könnten , fehlt
fast gänzlich. Indessen so beklagenswerth Das ist, so ist hier
doch nicht der Ort, die Sache weiter zu verfolgen, indem diese
Schrift nicht eine Beleuchtung der deutschen oder zollvereins
ländischen Statistik sein will und sein soll, sondern nur die
Aufgabe hat, der preussishen Bevölkerungsstatistik die Wege
zu zeigen, auf welchen sie rasch und sicher das Ziel möglichster
Vollkommenheit erreichen kann.
Die Wege der Statistik sind ihre Methoden. Die Methoden
sind verschieden, je nachdem sie sich auf die Erhebung, Samm
lung und Nutzbarmachung der Daten beziehen. Hier handelt
es sich um die Methoden der Sammlung der Daten einer mit
der Volkszählung verbundenen Volksbeschreibung.
4)
5)
6)
mittels Anwendung
II. Die Methoden der Volkszählung.
Die wesentlichsten Methoden der Volkszählung und
Volksbeschreibung sind, um von den schlechtesten an
zufangen :
1) Die Bestimmung der Zahl durch Schätzung und Be
rechnung.
2) Die Construction der Zählung aus Einwohnerlisten.
3) Die protokollarische Zählung, d. h. die protokollarische
Vernehmung der Familienhäupter über ihre Angehörigen
resp. der Hausbesitzer über ihre Hausbewohner, in Ge
meindeversammlungen.
Die individuelle, aber nicht namentliche Zählung von
Haus zu Haus durch Ortstabellen.
Die individuelle und namentliche Zählung von Haus zu
Haus durch besondere Zähler mittels Anwendung von
Hauslisten.
Die individuelle und namentliche Zählung von Haushalt
zu Haushalt durch besondere Zähler
von Haushaltlisten.
Es würde viel zu weit führen, hier in eine ausführliche
Beschreibung und Kritik der genannten Methoden ein zu
gehen. Ein allgemeines Urtheil über den Werth oder Un
werth der einen und der andern geht schon aus ihrer Bezeich
nung selbst hervor. Durch die grosse belgische Volkszählung
im Jahre 1846 ist praktisch bewiesen, dass die sub 6 speci-
fieirte von Haushaltung zu Haushaltung durch besondere Zähler
die vollkommenste ist. Ihr mögen [daher einige Worte der
Schilderung gewidmet sein. Es ist diese Methode, welche mit
dem erreichbarsten Grade von Genauigkeit die grösste Voll
ständigkeit und Schnelligkeit, d. h. Gleichzeitigkeit der Er
hebung der Thatsachen verbindet. Freilich ist sie auch die
theuerste Methode, so theuer sogar, dass sie aus finanziellen
Gründen nur für erst nach längeren Zeitfristen wiederkehrende
Zählungen möglich ist. Das heisst also, bei der Zählung nach
dieser Methode muss jede Haushaltung (der Begriff der Familie
ist absichtlich bei Seite gesetzt, weil er für die Statistik nicht
bestimmt genug gefasst werden kann) eine separate Liste er
halten, nicht die Haushaltungen eines Hauses nur eine gemein
schaftlich. Dergleichen Listen werden einige Tage vor der
Zählung von besonders dazu angestellten und besoldeten, wohl
instruirten Zählern in die Häuser gegeben und den Hausbesitzern
oder Administratoren die richtige und pünktliche Vertheilung der
selben an die in ihren Häusern wohnhaften Haushaltungsvor
stände resp. Familienhäupter zur Pflicht gemacht. In England,
Frankreich und Belgien kommen nun am Zählungstage die
Zähler und nehmen diese Listen, die Einträge in dieselben
prüfend und corrigirend, oder selbst besorgend, in Empfang.
Begreiflicherweise ist hierzu eine förmliche Armee von Zählern
nöthig. In Grossbritannien ohne Irland waren bei der Zählung
von 1851 gegen 39 000 Zähler thätig.*) Im Königreich Sachsen
hingegen, wo Seit 1852 ebenfalls durch Haushaltungslisten und
für jede der spätem Zählungen mit steigendem Erfolg gezählt
worden ist, werden die Ortsbehörden für die Einsammlung in
Anspruch genommen. Das Einträgen des Betreffs gereicht auf
dem Lande und theilweise auch in den Städten den Schulleh
rern, Gerichtsschreibern, Privatschreibern etc. zu einem kleinen
Erwerb. Der Regierung und wohl auch dem Staat erspart die
Umgehung der Zähler aber eine sehr bedeutende Ausgabe, denn
die richtige Ausfüllung einer Haushaltungsliste ist nur die Sache
weniger Minuten, also für den Einzelnen ein kaum nennens-
werthes und der Tarifirung fähiges Opfer an Zeit und Mühe,
während die Verwendung von Zählern die Ausgabe für den
Staat zu einer sehr beträchtlichen macht. Die belgische
Zählung im Jahre 1846 kostete für 4£ Millionen Einwohner
640 000 Fr. = circa 170 000 Thlr., die grossbritannische Zäh
lung (ohne Irland) kostete für circa 21 Millionen Bewohner
170 000 Pfd. St. = circa 1.156 000 Thlr. Die Zahlung in
Sachsen für circa 2 Millionen Bewohner dagegen nur circa
5000 Thlr. Bei einer so grossen Kostenverschiedenheit wird
man also überall danach trachten müssen, die Bewohner selbst
mit zur Bewerkstelligung der Zählung heranzuziehen. Diese
Methode, obgleich nur eine Abart der 6., wird also dann als
7. zu betrachten sein. Es mögen hier, da sie sich für die
Zollvereinsländer am Meisten empfehlen dürfte, noch einige
weitere, auf Erfahrung beruhende Andeutungen darüber Platz
finden.
Die Haushaltungslisten sind die Grundlagen der
Volkszählung und Volksbeschreibung. Für die Zählung reichen
sie, abgesehen von anderen zur Controle der Einträge nöthigen
Listen, vollständig aus. Um aber gleichzeitig den Zweck der
Volksbeschreibung zu erreichen, ist ihr Rahmen durch einige
hinzuzufügende Fragen zu erweitern, welche theils die gewerb
lichen, theils die commerziellen Verhältnisse betreffen. Die für die
flottirende Bevölkerung nothwendig werdenden Extralisten
sind keine besondere Art von Listen, sondern nur Modifica-
tionen der gewöhnlichen Haushaltungslisten.
Zur Controle der Einträge in die Haushaltungslisten sind
Hauslisten erforderlich. Sie sind der lose Umschlag um
die Haushaltungslisten eines Hauses und dienen gleichsam nur
als Inhaltsverzeichniss der ersteren, sie enthalten nächst-
dem die Bestätigung des für die Zählung verantwortlichen
Hauswirths oder Administrators, dass nach seinem besten
Wissen die Angaben in den Haushaltungslisten richtig sind.
Will man diese Listen gleichzeitig dazu benutzen, in denselben
einige Fragen nach der Beschaffenheit der Häuser zu stellen,
so steht dem wenigstens kein formelles Hinderniss im Wege.
Man erzielt auf solche Weise mit einem Schlage eine Zählung
und Beschreibung der Bewohner, wie auch eine Zählung und
Beschreibung der Häuser. Natürlich darf man in letzter Be
ziehung nicht zu weit gehen. Man kann sich überdies bei
dem, was in Preussen über die Bestimmung der Gebäude auf
genommen wird, sehr wohl beruhigen. Das, was über die
Veränderung derselben zu erheben ist, kann nicht durch die
Hausbesitzer, sondern durch die Ortsobrigkeit in Erfahrung
gebracht werden. Die Hauslisten sind auch der Ort, in welchem
die auf die Landwirthschaft und Viehhaltung Bezug habenden
Fragen niedergelegt werden müssen, da ja das eine wie das
andere in der Regel nur mit Grundbesitz zusammen vorzu
kommen pflegt.
Wie die Haushaltungslisten durch Hauslisten zusammen
gefasst werden und dadurch jene die erste Controle empfan
gen, so üben Ortslisten eine Art von Controle über beide
zusammen. Indess ist diese Controle nur eine äusserlichej die
Zahl der versandten und zurückzuempfangenden Listen be
treffende. In die Ortslisten könne ngleichzeitig einige, die Orte
betreffende Fragen aufgenommen werden, deren Beantwortung
durch die Ortsobrigkeit zu geschehen hat. Die eben berührten
Fragen über die Veränderungen und den Gebäudebestand des
Orts gehören hierher. So werden z. B. im Königreich Sachsen
genannte Listen mit sehr gutem Erfolg dazu benutzt, Kennt-
niss darüber zu erhalten:
1) Welche Art und wie viel von öffentlichen Gebäuden im
Orte vorhanden sind?
*) Bei der englischen Zählung im Jahre 1851 besorgten 38740
Zähler die Austheilung, Wiedereinsammlung und Zusammenstellung
der Hauptresultace der Listen. Von da ab gelangten dieselben an
3 220 Registrare (Unterbeamte des Civilregister-Bureaus, welche die
Stelle der Kirchenbuchführer vertreten), von hieraus wurden sie an
die 624 Oberregistrars befördert, bis sie durch diese an das eigens
für die Zählung errichtete Censusamt gelangten.