Full text: Die Regelung der Zuckerbesteuerung auf statistischen Grundlagen

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Tabelle III. 
Jahrgang. 
1869 
1870 
1871— 72 
1872— 78 
I. Periode. 
Inländische 
Rübenzucker- 
produktion. 
Ctr. 
4 123 567 
4 135 154 
3 728 363 
5 251 021 
17 238 105 
Ertrag 
der 
Rübcncrntcn. 
Ctr. 
51 691 733 
61 012 912 
45 018 363 
63 631 015 
221 354 023 
Zu 1 Ctr. 
Zucker 
wäre» 
erforderlich 
Ctr. Rüben. 
12,53 
14,75 
12,07 
12,12 
n&wT 
1873— 74 
1874— 75 
1875— 76 
1876— 77 
5 820 813 
5 128 247 
7 160 964 
5 788 453 
70 575 277 
55 134 902 
83 225 683 
71 000 731 
II. Periode 
23 898 477 
279 936 593 
12,12 
10,75 
11,62 
12,27 
11,71 
Dieses Manco, das an sich nicht eben bedeutend genannt werden 
kann, wenn man beachtet, daß es in einem Zeitraum von- 4 Jah 
ren entstanden war, in welchem überdies eine verhältnißmäßig 
sehr bedeutende Zuckermcnge importirt war, vermindert sich aber 
um eine Kleinigkeit, wenn man cs aus den vorliegenden Zahlen 
in demjenigen Betrage berechnet, in welchem cs der Rübcnsteuer 
allein zur Last gelegt werden kann. In die Berechnung nämlich 
sind die eingeführten Zuckermengen mit aufgenomincn, und 
diese sind deshalb von der Ausfuhr abzurechnen. Die Clesammt- 
auSfnhr beträgt 3 088 902 Ctr. 
die Einfuhr betrügt . . 1 848 331 „ 
und cs verbleibt daher als ausgeführter Rüben 
zucker 1 240 571 Ctr. 
für die an Steuerrückvergütungen (9,40 Mk.) 
gezahlt sind 11 661 367 Mk. 
Die Berechnung stellt sich danach folgendermaßen: 
Der Staat hat erheben wollen für die inländische Rübenzucker- 
produktion von 23 898 477 Ctr. an Steuer, 10 Mk. 
pro Ctr 238 984 770 Mk. 
oder nach Abzug der Exportbonisicationen . 11 601 367 „ 
227 323 403 #.
	        
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