Full text: Theorie der forstlichen Oekonomik

Praktische Bedeutung der Waldwertrechnung. §.1 
Auf die schwierige Frage, wie die Rentabilität der tatsächlich ge- 
führten Wirtschaft zu beurteilen ist, wenn die Nutzung größer oder kleiner 
ist als der Zuwachs, wenn also das Holzvorratskapital sich ändert, wird 
seitens der herkömmlichen Waldwertrechnungslehre überhaupt nicht 
eingegangen. 
Die von uns vertretene Anschauung geht, wie wir gezeigt haben, 
dahin, daß die Rentabilität der Wirtschaft am zweckmäßigssten an dem 
Verhältnis des laufenden Reinertrages zu den festen Kosten gemessen 
werden kann. 
Während die forstliche Rentabilitätsrechnung eine Aufgabe ist, deren 
Durchführung durchaus im Belieben des Waldbesitzers steht, gibt es eine 
Anzahl Fälle, in denen sich eine Beziff erung des Wald- 
k a pitals in Geld, also eine Waldwertrechnung im engeren Sinne, 
nicht vermeiden läßt. Der allgemeinsste Fall ist der der Be wertung 
für die Zwecke der Vermögens besteuerun g. Da der 
JZerschlagungswert eines Waldes stets höher ist als der mit dem landes- 
üblichen Zinsfuße ermittelte Ertragswert, liegt hier die Wahrscheinlichkeit 
vor, daß der Gesetzgeber oder die Steuerbehörde den Wald als Vermögens- 
objekt zu hoch bewerte. Wenn die Vermögensbesteuerung nicht einen 
Eingriff in das Kapital, sondern eine zusätzliche Besteuerung des fundierten 
Cinkommens darstellen soll, so liegt kein Anlaß vor, wenn der Waldbesitzer 
nach h a lt i g wirtschaftet, ihn durch die Besteuerung ungünstiger zu 
stellen als andere Kapitalbesitzer; der vermögenssteuerpflichtige Wert des 
Waldes muß also in diesem Falle durch Kapitalisierung des laufenden 
Reinertrages mit dem landesüblichen Zinsfuße gefunden werden. 
Schwieriger ist im au s s e ß en d en Betrieb e eine Lösung zu finden. 
Hier ist die Wahrsscheinlichkeit besonders groß, daß ein verwertbarer 
Bestand nach seinem Verkaufswert in die Vermögensberechnung eingesetzt 
wird, obwohl dieser Betrag, wenn der Abtrieb z. B. ersst in 10 Jahren 
erfolgt, bei einem landesüblichen Zinsfuß von 10 °/9, wie wir ihn heute 
(1925) haben, viel zu hoch sein würde. Ein Ausweg könnte in der 
Weise gefunden werden, daß die Steuerbehörde für jede Holzart den 
Ertragswert einer u-jährigen Betriebsklasse ermittelt und dann die Hektar- 
werte jeder Altersstufe gutachtlich so festsetzt, daß die Summe der Hektar- 
werte der u Altersstufen gleich dem Ertragswerte der u-jährigen Betriebs- 
tlasse ist. 
Cin anderer Fall, in dem die Bezifferung des Waldkapitals in Geld 
erforderlich wird, ist der der Er bsch a f ts r e g el un g. Für deren 
Zweck würde der mit einem hohen landesüblichen Zinsfuß berechnete 
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