handele, keine negative Kritik, sondern positive Mitarbeit entgegen: !
gebracht werden müsse. Das Präsidium des Reichsverbandes der’
Deutschen Industrie befaßte sich mit der Materie erstmalig in seiner
Sitzung vom 15. Januar 1926. Auch bei diesen Verhandlungen wurde
auf die Bedeutung verwiesen, die einer Exportkreditversicherung für
die Hebung unserer Ausfuhr deshalb zukomme, weil die Finanzierung
für versicherte Geschäfte nach Ansicht führender Bankleute vielfach
wesentlich leichter sein werde, als für nichtversicherte. Natürlich
müsse bei der Einrichtung Vorsorge dafür getroffen werden, daß
nicht etwa auf Grund der gebotenen Versicherungsmöglichkeit leichte»
fertig Ausfuhrgeschäfte abgeschlossen würden. Fernerhin erschienen
Garantien für eine genaue Prüfung der Anträge und der antrag-
stellenden Firmen, sowie die eingehende Benutzung zuverlässiger
Auskunftsquellen durch die Versicherungsgesellschaften erforderlich.
Seitens des Präsidiums wurde Herr Direktor Kraemer, der schon an
den Vorverhandlungen wirksamen Anteil genommen hatte, gebeten,
die in den Präsidialverhandlungen zum Ausdruck gekommenen Be»
denken im einzelnen bei der weiteren Beratung zur Erörterung zu
stellen.
Nach dem Präsidium befaßten sich am 29. Januar 1926 der Aus-
schuß für Bank: und Kreditfragen und am 11. Februar der Vorstand
des Reichsverbandes der Deutschen Industrie mit der Materie.
Mannigfache Bedenken wurden auch hier von verschiedenen Seiten
gegen den Plan der Reichsregierung, der damals bereits in greifbarer
Gestalt vorlag, geäußert. Es gelang jedoch in eingehenden Erörte-
rungen, diese Bedenken zu zerstreuen. Der Vorsitzende des Reichsver-
bandes der Deutschen Industrie konnte daher in der Vorstandssitzung
vom 11. Februar 1925 den einmütigen Wunsch des Vorstandes fest:
stellen, das Projekt der Reichsregierung zu unterstützen,
Die nunmehr dank der Initiative der Reichsregierung und der
tatkräftigen Mitarbeit weiter Wirtschaftskreise verwirklichte Eins
richtung der Exportkreditversicherung ist in den folgenden Ab-
schnitten für den Gebrauch der Praxis eingehend erläutert worden.
Es sei gestattet, hier nur noch einige grundsätzliche Fragen zu er-
örtern, die in den Vorverhandlungen zeitweilig in den Vordergrund
getreten sind.
Die von verschiedenen Seiten geäußerte Befürchtung, daß das
vorliegende Regierungsprogramm nur der erste Schritt zu einer all-
gemeinen Verstaatlichung des Versicherungswesens bedeute, dürfte
jeder tatsächlichen Unterlage entbehren. Daß sich die Reichsregies
rung hier finanziell und organisatorisch an dem Versicherungswerke
mitbeteiligt hat, ist allein daraus zu erklären, daß die hier in Bez
tracht kommenden Risiken, wie auch im Auslande anerkannt wird,
in ihrem vollen Umfange vorerst nicht allein von privatwirtschaft-
lichen Versicherungsunternehmungen getragen werden können. Die
Beteiligung des Reichs ist zeitlich zunächst nur bis zum 31. Dezember
1927 ‚vorgesehen. Es wird von den praktischen Erfahrungen ab-
hängen, ob und unter welchen Bedingungen die öffentliche Hand
auch späterhin noch ihre Mithilfe zur Verfügung stellen muß. —