Full text: Die Exportkreditversicherung mit Unterstützung des Reiches

sitzender ein dafür ständig berufenes Mitglied der zur Durchführung 
der Exportkreditversicherung berufenen Kommission ist. 
Im übrigen sind für das Verfahren die Bestimmungen der Zivil: 
prozeßordnung über Schiedsgerichte maßgebend. 
$ 13. 
Von dem Inhalt der vorstehenden Paragraphen abweichende 
Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie als besondere Be- 
dingungen im Versicherungsschein beurkundet und vom Versiche- 
rungsnehmer schriftlich anerkannt sind, es sei denn, daß der Ver- 
sicherungsnehmer vorher auf das Erfordernis der schriftlichen Anz 
erkennung verzichtet hat. 
Deckungsschreiben. 
(Fassung 1.) 
Die Exportfirma AN EHE 
WE aeerretitee entre tere allen Seile Dat AUF die beiliegende Tratte 
VOR Zn NN rem U BEZOBEN VOR era et lan 
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Kreditversicherungs:Gesellschaft auf Grund des abschriftlich bei: 
liegenden Versicherungsscheines nebst Anlagen einen Kreditver- 
sicherungsvertrag abgeschlossen. 
Die Finnen EEE ER aa 
tritt hiermit alle Ansprüche, die sie über ihren Eigenbehalt hinaus 
auf Grund des Versicherungsvertrages an die u. 
Gesellschaft hat, unwiderruflich an die un 
DE Sn Ve ab und weist die 
er ee Gesellschaft unwiderruflich an, die ihr aus 
dem Kreditversicherungsvertrag obliegenden Verpflichtungen zu 
den im Versicherungsschein aufgeführten Terminen unmittelbar 
dern eu Bank gegenüber zu erfüllen. 
Die Gesellschaft verzichtet der Bank gegenüber auf die Geltend- 
machung der ihr nach 8 11 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen 
zustehenden Rechte auf Befreiung von der Leistungspflicht, 
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