sitzender ein dafür ständig berufenes Mitglied der zur Durchführung
der Exportkreditversicherung berufenen Kommission ist.
Im übrigen sind für das Verfahren die Bestimmungen der Zivil:
prozeßordnung über Schiedsgerichte maßgebend.
$ 13.
Von dem Inhalt der vorstehenden Paragraphen abweichende
Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie als besondere Be-
dingungen im Versicherungsschein beurkundet und vom Versiche-
rungsnehmer schriftlich anerkannt sind, es sei denn, daß der Ver-
sicherungsnehmer vorher auf das Erfordernis der schriftlichen Anz
erkennung verzichtet hat.
Deckungsschreiben.
(Fassung 1.)
Die Exportfirma AN EHE
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Kreditversicherungs:Gesellschaft auf Grund des abschriftlich bei:
liegenden Versicherungsscheines nebst Anlagen einen Kreditver-
sicherungsvertrag abgeschlossen.
Die Finnen EEE ER aa
tritt hiermit alle Ansprüche, die sie über ihren Eigenbehalt hinaus
auf Grund des Versicherungsvertrages an die u.
Gesellschaft hat, unwiderruflich an die un
DE Sn Ve ab und weist die
er ee Gesellschaft unwiderruflich an, die ihr aus
dem Kreditversicherungsvertrag obliegenden Verpflichtungen zu
den im Versicherungsschein aufgeführten Terminen unmittelbar
dern eu Bank gegenüber zu erfüllen.
Die Gesellschaft verzichtet der Bank gegenüber auf die Geltend-
machung der ihr nach 8 11 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
zustehenden Rechte auf Befreiung von der Leistungspflicht,
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