Full text : Die Exportkreditversicherung mit Unterstützung des Reiches

VORWORT
Die nunmehr mit Hilfe des Reiches ermöglichte Exportkredit:-versicherung
 bedeutet ihrem Umfang und ihren Bedingungen nach
eine völlige Neuerung innerhalb des deutschen Versicherungswesens.
Denjenigen Firmen, die die Versicherung in Anspruch nehmen
wollen, werden im allgemeinen zunächst die Erfahrungen fehlen, die
sie in anderen lange eingeführten Sparten des Versicherungswesens besitzen
 und die es ihnen ermöglichen, ohne weitere Schwierigkeiten die
Versicherungsverträge in sachgemäßer Weise vorzubereiten und durch:
zuführen. Angesichts der erheblichen Risiken, die durch die Export:
kreditversicherung gedeckt werden sollen, hält es die unterfertigte
Geschäftsführung für ihre Aufgabe, den Mitgliedern des Reichsverbandes
 der Deutschen Industrie einen kurzen Überblick über das
Wesen, die Fundierung und die Durchführung der Exportkreditversicherung
 zu vermitteln und kurze Hinweise für das praktische Vor:
gehen beim Abschluß des Versicherungsvertrages, beim Eintritt des
Schadensfalles usw. zu geben. Die Darstellung schließt sich eng an
den Text der „Allgemeinen Versicherungsbedingungen‘“ und der
übrigen einschlägigen Unterlagen an, wie er in langwierigen Verhand:
lungen zwischen Vertretern der Reichsregierung, der Wirtschaft und
der Versicherungs:Gesellschaften formuliert worden ist.
Es ist in der Neuartigkeit der Materie begründet, daß nicht alle
in der Praxis etwa entstehenden Probleme schon jetzt berücksichtigt
werden können. Zudem muß es die Hauptaufgabe der nachfolgenden
Schrift sein, eine möglichst kurze Übersicht über das Verfahren zu
bieten, wie es sich in der Mehrzahl aller Fälle abwickeln wird. Sollte
die Einrichtung hinreichend starke Inanspruchnahme aus den Kreisen
der Ausfuhrindustrie finden, so beabsichtigen wir, auf Grund der nunmehr
 zu sammelnden Erfahrungen in einiger Zeit eine Ergänzung
der nachstehenden Ausführungen folgen zu lassen, die eine Darstellung
 und Erläuterung besonders von außergewöhnlich gelagerten
Fällen enthalten soll.
REICHSVERBAND DER DEUTSCHEN INDUSTRIE
Die Geschäftsführung:
Dr. Herle. Dr. Singer.
            
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