Die Verbreitung der Unternehmungsformen usw. .
schreitet. Insbesondere verführt das Vorbild der Großen die
Geringeren oft zu törichter Nachahmung. Wird dieser Ein-
fluß in den Großstädten besonders merkbar sein, so läßt in
kleineren Orten tr a dition e ll e Wirtschaftsführung die Wahl
der zweckentsprechendsten Form häufig verfehlen.
Durch diese Vorbehalte und Einschränkungen kann aber
die Feststellung nicht entkräftet werden, da ß die Rechts-
formen der Unternehmung zu gewissen wirt-
schaftlichen Tatbestän den in engster Beziehung
st e h en. Einzelkaufmann und Einzelunternehmung, OHG. und
Unternehmergesellschaft, KG. und Einlagegesellschaft, endlich
AG. und Kapitalgeselschaft gehören zusammen. Aber anderer-
seits wird es gerade eine wesentliche und reizvolle Auf-
gabe der speziellen Ausführungen bilden: zu verfolgen, wie
unter den vorstehend beschriebenen Einflüssen wirtschaftliche
Tatbestände sich in unangemessene Rechtsformen kleiden und
deren Struktur ihrem Bedürfnisse gemäß umformen.
Die Verbreitung der Unternehmungsformen
nach den Ergebnissen der Statistik.'
Exakte zahlenmäßige Angaben über die Ver-
breitung der einzelnen Unternehmungsformen im deutschen
Wirtschaftsleben sind leider n i <h t in dem Maße vorhanden,
wie es wünschenswert und, den bereits existierenden Unter-
lagen nach, auch möglich wäre. Das bestehende Material ent-
stammt in der Hauptsache zwei Quellen: den Gewerbe -
zähl un g en der Jahre 1882, 1895 und 1907 sowie den
Eintragungen im Handelsregister. Die Ergebnisse
der Gewerbezählungen sind aufgearbeitet und in der ,,Statistik
des Deutschen Reiches‘“’ publiziert worden. Von den handels-
registerlichen Eintragungen wurden bisher reichssstatisstisch nur
GmbH. und AG. berücksichtigt. Lediglich eine private Zählung
erfaßte die Cintragungen der Abteilung A: Einzelfirmen, OHG.
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