Full text: Rechtsformen und Wirtschaftstypen der privaten Unternehmung

Die Verbreitung der Unternehmungsformen usw. . 
schreitet. Insbesondere verführt das Vorbild der Großen die 
Geringeren oft zu törichter Nachahmung. Wird dieser Ein- 
fluß in den Großstädten besonders merkbar sein, so läßt in 
kleineren Orten tr a dition e ll e Wirtschaftsführung die Wahl 
der zweckentsprechendsten Form häufig verfehlen. 
Durch diese Vorbehalte und Einschränkungen kann aber 
die Feststellung nicht entkräftet werden, da ß die Rechts- 
formen der Unternehmung zu gewissen wirt- 
schaftlichen Tatbestän den in engster Beziehung 
st e h en. Einzelkaufmann und Einzelunternehmung, OHG. und 
Unternehmergesellschaft, KG. und Einlagegesellschaft, endlich 
AG. und Kapitalgeselschaft gehören zusammen. Aber anderer- 
seits wird es gerade eine wesentliche und reizvolle Auf- 
gabe der speziellen Ausführungen bilden: zu verfolgen, wie 
unter den vorstehend beschriebenen Einflüssen wirtschaftliche 
Tatbestände sich in unangemessene Rechtsformen kleiden und 
deren Struktur ihrem Bedürfnisse gemäß umformen. 
Die Verbreitung der Unternehmungsformen 
nach den Ergebnissen der Statistik.' 
Exakte zahlenmäßige Angaben über die Ver- 
breitung der einzelnen Unternehmungsformen im deutschen 
Wirtschaftsleben sind leider n i <h t in dem Maße vorhanden, 
wie es wünschenswert und, den bereits existierenden Unter- 
lagen nach, auch möglich wäre. Das bestehende Material ent- 
stammt in der Hauptsache zwei Quellen: den Gewerbe - 
zähl un g en der Jahre 1882, 1895 und 1907 sowie den 
Eintragungen im Handelsregister. Die Ergebnisse 
der Gewerbezählungen sind aufgearbeitet und in der ,,Statistik 
des Deutschen Reiches‘“’ publiziert worden. Von den handels- 
registerlichen Eintragungen wurden bisher reichssstatisstisch nur 
GmbH. und AG. berücksichtigt. Lediglich eine private Zählung 
erfaßte die Cintragungen der Abteilung A: Einzelfirmen, OHG. 
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