bei jedem Paar immer nur ein Strumpf mit dem Worte „„Germany“‘“
gekennzeichnet war. Die Entscheidung lautet: die nicht
gekennzeichnete Hälfte des Postens ist mit einem Sonderzoll
von 10% zu belegen, weil sie hinsichtlich des Ursprunglandes
nicht besonders kenntlich gemacht ist.
3. Ein- und Ausfuhrverbote.
Wie sehr der deutsche Außenhandel durch die in fremden
Ländern vorhandenen Ein- und Ausfuhrverbote . heute noch
behindert ist, nachdem Deutschland selbst seine Ein- und
Ausfuhrverbote bis auf einige wenige abgebaut hat, sei an
einigen. Beispielen erläutert.
Mit Polen leben wir seit mehr als einem Jahr im Zollkrieg;
für zahlreiche deutsche Erzeugnisse hat Polen Ein- und Aus-
fuhrverbote erlassen. Die deutschen Gegenmaßregeln er-
schweren den polnischen Handel zwar, aber nicht so sehr, wie
umgekehrt. Denn die deutsche Ausfuhr nach Polen ist infolge
der polnischen Kampfesmaßnahmen erheblich zurückgegangen,
wogegen unsere Bezüge aus Polen nach wie vor sehr beträcht-
lich sind und Deutschland in der polnischen Ausfuhr noch
immer an erster Stelle steht.
In der Tschechoslowakei besteht trotz größeren Abbaues
immer noch eine beträchtliche Zahl von KEinfuhrverboten
die die deutsche Industrie benachteiligt. Namentlich für die
Einfuhr von Malerfarben und Malleinwand in die Tschecho-
slowakei ist es nicht möglich, die Einfuhrbewilligungen zu
erlangen, selbst nicht im Rahmen der Kontingente, die die
Tschechoslowakei anderen Ländern bereits eingeräumt hat
und die uns an sich kraft der Meistbegünstigung zustünden,
Die Angelegenheit muß erst in den zur Zeit schwebenden Han-
delsvertragsverhandlungen durchgefochten werden. Nur ganz
selten wird einem tschechoslowakischen Kunden deutscher
Firmen die Einfuhr eines 5-kg-Paketes genehmigt, weshalb
sie auf eingeschriebene Muster angewiesen sind. Die Nachfrage
nach den in Düsseldorf hergestellten Künstlerfarben ist er-
wiesenermaßen recht groß; aber es gelingt nicht, irgendwelche
nennenswerten Einfuhrkontingente zu erhalten. Englische und
französische Waren kommen wegen der diesen Ländern zu-
gestandenen Kontingente ohne Schwierigkeiten herein.
Deshalb ist die Kammer vorgegangen. Die diplomatischen
Verhandlungen haben aber zu einem Erfolge bisher nicht ge-
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