Geschichtliche Einleitung.
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Umständen wurde zu Ansang des Jahres 1829 durch die im Einverständniß
von Bayern und Württemberg erfolgte Abordnung des Frhrn. v. Cotta der
Versuch gemacht, eine Annährung an den Norddeutschen Verein herbeizu
führen, welche bald zu dem Resultate führte, daß am 9. März 1829 Ver
handlungen in Berlin begannen, welche bereits am 20. März so weit gediehen
waren, daß den Bayerisch-Württembergischen Abgeordneten der Entwurf zu einem
Haupt- und Separat-Vertrage nebst erläuternden Beilagen übergeben werden
konnte.
Ans Grund dieser Entwürfe fanden weitere Verhandlungen statt, welche
am 27. Mai 1829 mit einem Zollvertrage geschlossen wurden, dessen Ratifi
kationen am 15. Juli bereits ausgewechselt wurden.') Dieser Vertrag, durch
den ein großer Fortschritt zur Zolleinigung gemacht wurde, war unverkennbar
der Vorläufer und Keim zu einer noch innigeren Zollvereinigung; denn
abgesehen davon, daß sich beide Vereine erhebliche Zollerleichterungen zuge
standen, verpflichteten sie sich auch, ihre Zoll-Systeme immer mehr in Ueber
einstimmung zu bringen und durch Bevollmächtigte jährlich einmal die Mittel
zur Befestigung und Erweiterung dieses Vertrages zu berathen.
Leider blieb damals noch die öffentliche Meinung hinter der Einsicht der
Regierungen zurück, und wurden auch die bei Bildung des mitteldeutschen
Vereins thätigen Elemente wachgerufen. Jedoch umsonst'.
Die unverkennbar großen Vortheile dieses Vertrages hatten, wie bereits
erwähnt, bald das Fürstenthum Reuß und Sachsen-Weimar, sowie Kurhessen
zum Abschlüsse von Zvllverträgen mit Preußen veranlaßt; es war aber auch
dav Königreich Sachsen im August 1830 mit dahin gehenden Vorschlägen
hervorgetreten, welche jedoch aus mehreren Gründen erst später zu einem
^îosu „ te führen konnten?) Inzwischen wurden die Verhandlungen wegen
vollständiger Zolleinigung zwischen dem Preußisch-Hessischen und Bayerisch-
WurttenibergisäM Vereine ununterbrochen fortgesetzt lind schon am 15. Febr.
32 von der Preußischen Regierung der Entwurf eines Zollvereins-Vertrags
vorgelegt, der zwar noch manche Bedenken 8 ) erregte, aber doch nach den Ver
handlungen eines Jahres am 22. März 1833 zur Unterzeichnung eines Zoll-
verernigungsvertrages führte?) °
2. Erste Periode des Zollvereins 1834—1841.
Mit der Verschmelznng beider Zollvereine zum großen
Zollvereine war der Sieg der Zoll- und Handelseinigung
unter den Hauptstaaten Deutschlands gegenüber der Absonderung
entschieden.'') a
Ņis zum 1. Januar 1834, an welchem die Zolleinigung eintrat, schlossen
sich noch Sachsen«) (Vertrag vom 30. März 1833) und die zum Thüringi
schen Vereine durch Preußen vereinigten Staaten 7 ) dem großeil Zollvereine
S'ehe da8 Nähere m Weber a. a. O. S. 73 ff. ; v. Festenbera a. a. 0.6.184 ff.
) Weber a. a. O. S. 85 ff.; v. Festenberg a. a. O. S. 192 ff.
->) Siehe Weber a. a. O. S. 94 ff.; v. Feftenberg a. a. O. S. 185 ff.
und d.m nach
*) Prcust. Jahrbücher 1872 Ver. S. 648.
*) Siehe das Nähere in Weber a. a. O. S. 92 ff.
7 ) Verträge v. 10. u. 11. Mai 1833; siehe Weber a. a. O. S. 99 ff. über die Ent
stehung dieses Vereines u. v. Festenberg a. a. O. S. 195 ff.