fullscreen: Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

Geschichtliche Einleitung. 
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Umständen wurde zu Ansang des Jahres 1829 durch die im Einverständniß 
von Bayern und Württemberg erfolgte Abordnung des Frhrn. v. Cotta der 
Versuch gemacht, eine Annährung an den Norddeutschen Verein herbeizu 
führen, welche bald zu dem Resultate führte, daß am 9. März 1829 Ver 
handlungen in Berlin begannen, welche bereits am 20. März so weit gediehen 
waren, daß den Bayerisch-Württembergischen Abgeordneten der Entwurf zu einem 
Haupt- und Separat-Vertrage nebst erläuternden Beilagen übergeben werden 
konnte. 
Ans Grund dieser Entwürfe fanden weitere Verhandlungen statt, welche 
am 27. Mai 1829 mit einem Zollvertrage geschlossen wurden, dessen Ratifi 
kationen am 15. Juli bereits ausgewechselt wurden.') Dieser Vertrag, durch 
den ein großer Fortschritt zur Zolleinigung gemacht wurde, war unverkennbar 
der Vorläufer und Keim zu einer noch innigeren Zollvereinigung; denn 
abgesehen davon, daß sich beide Vereine erhebliche Zollerleichterungen zuge 
standen, verpflichteten sie sich auch, ihre Zoll-Systeme immer mehr in Ueber 
einstimmung zu bringen und durch Bevollmächtigte jährlich einmal die Mittel 
zur Befestigung und Erweiterung dieses Vertrages zu berathen. 
Leider blieb damals noch die öffentliche Meinung hinter der Einsicht der 
Regierungen zurück, und wurden auch die bei Bildung des mitteldeutschen 
Vereins thätigen Elemente wachgerufen. Jedoch umsonst'. 
Die unverkennbar großen Vortheile dieses Vertrages hatten, wie bereits 
erwähnt, bald das Fürstenthum Reuß und Sachsen-Weimar, sowie Kurhessen 
zum Abschlüsse von Zvllverträgen mit Preußen veranlaßt; es war aber auch 
dav Königreich Sachsen im August 1830 mit dahin gehenden Vorschlägen 
hervorgetreten, welche jedoch aus mehreren Gründen erst später zu einem 
^îosu „ te führen konnten?) Inzwischen wurden die Verhandlungen wegen 
vollständiger Zolleinigung zwischen dem Preußisch-Hessischen und Bayerisch- 
WurttenibergisäM Vereine ununterbrochen fortgesetzt lind schon am 15. Febr. 
32 von der Preußischen Regierung der Entwurf eines Zollvereins-Vertrags 
vorgelegt, der zwar noch manche Bedenken 8 ) erregte, aber doch nach den Ver 
handlungen eines Jahres am 22. März 1833 zur Unterzeichnung eines Zoll- 
verernigungsvertrages führte?) ° 
2. Erste Periode des Zollvereins 1834—1841. 
Mit der Verschmelznng beider Zollvereine zum großen 
Zollvereine war der Sieg der Zoll- und Handelseinigung 
unter den Hauptstaaten Deutschlands gegenüber der Absonderung 
entschieden.'') a 
Ņis zum 1. Januar 1834, an welchem die Zolleinigung eintrat, schlossen 
sich noch Sachsen«) (Vertrag vom 30. März 1833) und die zum Thüringi 
schen Vereine durch Preußen vereinigten Staaten 7 ) dem großeil Zollvereine 
S'ehe da8 Nähere m Weber a. a. O. S. 73 ff. ; v. Festenbera a. a. 0.6.184 ff. 
) Weber a. a. O. S. 85 ff.; v. Festenberg a. a. O. S. 192 ff. 
->) Siehe Weber a. a. O. S. 94 ff.; v. Feftenberg a. a. O. S. 185 ff. 
und d.m nach 
*) Prcust. Jahrbücher 1872 Ver. S. 648. 
*) Siehe das Nähere in Weber a. a. O. S. 92 ff. 
7 ) Verträge v. 10. u. 11. Mai 1833; siehe Weber a. a. O. S. 99 ff. über die Ent 
stehung dieses Vereines u. v. Festenberg a. a. O. S. 195 ff.
	        
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