Full text: Der neue litauische Einfuhrzoll-Tarif

S 147 
Zink 
/. in. Stücken, Bruch oder Pulver: . 
Zinkasche‘ «u. i .  zollfrei 
2.in Blättern, wenn auch lackiert, 
geschliffen oder poliert; in Rund- | 
stäben . P- per keo,r0 Lit 
S 148 
Gold, Silber, Platina und deren Fabrikate 
ı. Gold und Silber, unbearbeitet, in 
Legierungen, Stangen od, Blättern 
außer den unter Ziffer 4 dieses 
Paragraphen benannten . . . . zollfrei 
2. Goldfabrikate mit Edelsteinen 
oder ohne dieselben ... -per kg 400,00 Lit 
3. Silberfabrikate, wenn auch ver- 
goldet, mit Edelsteinen oder ohne 
dieselben... Wa ner kg 100,00. Lit 
Gold‘ und Silber in dünnen 
Blättchen, die in Büchlein :ein- 
geführt werden, auf.deren Deckel 
der: Name des ‚Meisters oder 
Fabrikanten, Blätterzahl und. das 
Gewicht, welches; die Reinmetalle 
haben, vermerkt sind, werden zu- 
gleich mit dem Gewicht der Büch- 
len vVerzoneL R per kei 75.00 Lit 
: Gewebe und Bänder, geflochten 
oder gewebt mit Gold, Silber oder 
Flitter; Gold. u Silber, gewebt, 
gewalzt und derel: .. , per kg 75,00 Lit 
gewalzter od. gesponnener Flitter : 
Kantille (dünne Fäden aus unedlen 
Metallen), mit Gold oder Silber 
überzogen, wenn deren Gewicht 
nicht mehr als 2 Prozent des Ge- 
samtgewichts des Metalls beträgt 
per kg 50,00 Lit 
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A N 
El Kran: 
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“ Bahnamtl. Spedition = 
- Grenzverzollung £ 
Zn =: 
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