Full text: Grundteilungsgesetz

Nr 035 A 
der Minister für HLandwirtsgaft, 
Domänen und Forsten 
Frhr v. Schorlemer, 
der Unterstaatssekretär im Ministerium für Land- 
wirtschaft usw Dr Küster, 
der Unterstaatssekretär im Finanzministerium 
Dr Michaelis, 
der Untersstaatssekretär im Justizministerium 
Pr Müghel, 
sowie folgende Kommissare: 
a) des Ministers für Land wirtschaft usw: 
Ministerialdirektor Wesener, 
Geh. Oberregierungsräe. Dr H oltz und 
Vr Kraufse. 
Geh. Regierungsrat Dr Abicht, 
Regierungsrat Larenzg, 
Regierungsassessor Niermann; 
b) des Finanz ministers: 
Geh. Finanzrat Dr Me y d enb auer; 
c) des Ministers für Hand el und Gewerbe: 
Geh. Regierungsrat Bail; 
d) des Ministers des Innern: 
ur Geh. Oberregierungsrat v. Falken- 
ayn, 
Geh. Oberregierungsräte Dr Frhr v. Ziller 
und Or Conge; 
é) des Justizgministers: . 
Geh. Justizrat Dr Güth e. 
Bei ihrer Konstituierung hatte die Kommission in 
einer Vorbesprechung beschlossen, die Königliche Staats- 
regierung zu ersuchen, erstens schriftliche Mitteilungen über 
tezttiqe Zweifel, zweitens statistisches Material vor- 
zulegen. 
In der ersten Sitzung wurden nach längerer Debatte 
und Begründung die an die Staatsregierung zu stellenden 
Fragen formuliert. Das Ergebnis derselben war folgendes. 
Antrag 1 
Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, das 
folgende für die Beurteilung des Entwurfs eines Grund- 
teilungsgesetes, Drucksache Nr 196, und der Drucksachen 
Nr 24 55, 177, 178, 179 und 214 erforderliche Material 
vorzulegen: 
*) 1. eine Übersicht über den Umfang der Grundstücks- 
zerschlagungen durch gewerbsmäßige Güterzer- 
trümmerer in den einzelnen Provinzen; 
eine allgemeine Übersicht über das Gesamtareal 
der Grundstücke von 2 bis 5, von 5 bis 20, 
von 20 bis 100 ha und über 100 ha, die in den 
Jahren 1911/13 innerhalb Preußens den Besitzer 
gewechselt haben, getrennt: 
a) infolgevon Erbgang, Vermächtnis, Schenkung 
von Todes wegen, sowie jeder anderen ent- 
geltlichen oder unentgeltlichen Grundstücks- 
übereignung, soweit sie bei Lebzeiten der 
Eigentümer an Abkömmlinge, Ehegatten, 
Stief- oder Schwiegerkinder erfolgte, 
'. infolge von entgeltlichen Geschäften aus- 
schließlich der unter a) bezeichneten über- 
tragungen, 
c) summarisch nach Provinzen; 
. Die Nr 1 des Antrags 1 ist zurückgezogen 
worden
	        
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