Full text: Niederlande

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50 
51. 
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B ez eichnung der Waren 
Gumumiarabikum, Leim, Stärke, Dextrin, 
künstlicher Klebegummi und andre ähnliche 
Klebestoffe; verpackt oder in Tafelform.. . 
Turn- und Sportgerätsschaften. 
I. Hanteln, Keulen, Barren, Pferde, Böcke, 
Recke, Trapeze, sogenannte Auszieh- [extensie-, 
federnde] und Zimmerturnvorrichtungen, San- 
dow- und Zander-Apparate und andre ähn- 
liche Gerätschaften, Vorrichtungen und Appa- 
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fu) vyd S4 Uhu een Teristete Ungab 
ruten, Angelschnüre [simmen], Schwimmer, 
Senker [Ängelblei]l, Blinker, Scheinköder, 
HZeugaufroller [Schnurwinden], und ~ mit 
Ausnahme von Angelhaken – andrer ähn- 
leer Bears u zue iche? Etunisschläger 
Sghllaghölzer [Bats]; Golf-, Bandy- und 
Hockeystöcke, Wurssspeere, Wickets [für das 
Kricketspiel], und andrer ähnlicher Bedarf zum 
Ausüben des Kegel-, Handball-, Korbball-, 
Fußball-, Kricket:, Krocket), Tennis-, Polo- 
spiels sowie andrer ähnlicher Spiele, ein- 
schließlich der Tennisschlägerpressen, Blasen 
|binnenballen] und Ballüberzüge ......... 
Haar und Haararbeiten, wofür im Tarif 
kein Zoll angegeben ist. 
I. Menschenhaar, dessen Länge 10 em 
oder mehr beträgt, bearbeitet oder unbearbeitet 
II. Chignons, Perücken, Zopfe, Locken, auf 
Nadeln gerolltes Haar und andre soge- 
nannte Perückenmacherarbeiten, einschließlich 
der Haareinlagen [erêpés], Haarneßze und 
ähnlicher aus oder mit Haar oder künstlichem 
Haar hergestellter Waren ................ 
Hämatogen, Fersan, Pepton, Plasmon, 
Sanatogen, Somatose, Sosou, Tropon und 
andre ähnliche auf c<emischem Wege her- 
gestellte Nahrungs- und Kräftigungsmittel; 
verpackt oder in Tafelform.............. 
Handschuhe, Halbhandschuhe, Fausthand- 
schuhe, Pulswärmer, Handgelenksschüter, 
Fingerlinge, Fingerschüter und andre 
ähnliche Hand-, Finger- und Pulsbekleidung, 
frghc!n der Sport-, Fecht- und Gummi- 
mudsc<huhe „... he c e r o tr e en s s é v o v o é 
Sonderbestimmung. 
Gegenstände, ausschließlich aus Asbest ver- 
fertigt, sind von dem gemäß dieser Position 
zu erhebenden Zoll befreit. 
Vorlege- und Fahrradschlösser (auch so- 
genannte Uhrsschlösser und Buchstaben-Vor- 
legeschlösser) sowie die dazu gehörenden, 
zu gleicher Zeit eingeführten Schlüssel ... 
Hüte, Mützen, Hauben nnd Masken, 
und andre ähnliche Kopf- und Gesichts- 
bedectungs-. und Kopf- und Gessichts- 
bekleidungsgegenstände, einschließlich der 
Unterhauben, Kinderhauben, Pelz- und 
Spitzenhauben, Kalotten, Käppchen, so- 
genannten Häubchen [kapsels], Tschakos, 
Dreispitze [Dreimaster]l, Helme, Fecht- 
masken und gut er Gegenstände sowie 
die Drahtgestelle [Karkassen] dazu ....... 
4 Zoll 
Wert 
8 v H 
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8 v H 
MMI 
8 v H 
8 v H 
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8 v H 
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B ez ei chnung der Waren 
S onderb estimmung. 
Von dem gemäß dieser Position zu er- 
hebenden Einfuhrzoll sind befreit: 
a. Bienenkappen, Rauchmasken, Sauerstoff- 
masken, Aspiratoren, Respiratoren und 
andre ähnliche nicht als Kleidungsstücke 
verwendete und nicht besonders dem 
Zoll unterworfene Gegenstände, die durch 
Form oder Einrichtung offensichtlich aus- 
schließlich dazu bestimmt sind, nur bei 
Hilfeleistungen oder beim Ausführen ir- 
gendeiner bestimmten Arbeit das Gesicht 
oder den inneren Leib gegen Schaden 
oder Beschädigung zu beschützen; 
b. Taucherhelme; 
e. Äther- und Chloroformmasken. 
Hut-, Schuh- und Bekleidungszubehör 
und andre ähnliche zur Verzierung oder 
Fertigstellung verwendete Waren. 
I. Kragen-, Kleider- und Miedereinlagen, 
sowohl die aus durchbohrtem als auch die 
aus nicht durchbohrtem Fischbein angefertigten, 
wie auch die aus Metall, Zellhorn oder andrem 
Stoffe, mit Geweben, Geflechten oder Garn 
umwickelten oder bekleideten, sowie Mieder- 
r ttt Pz YU k 
halter [jarretelles], Strumpfbänder und Rock- 
alter .. ts s a s e u v s r s r O s s â § s r p f> 
) II. Sogenannte Gablonzer und Offenbacher 
Hutverzierungen, und andre ähnliche außen 
zu befestigende Schmuckgegenstände für Hüte, 
Schuhe und Kleidung sowie Schnür- und 
 Nestelstifte [nestels] oder Schnür- und Panzer- 
| “Ôft 5sl .~ tiGiicds ea iodsrgtt : 
IV. Müyenschirme und Sturmbänder für 
Kopfbedetkungen........... ...e to rh q: : 
V. Abnehmbare Pompons, Achselstücke, 
Waffenabzeichen, Kokarden und andre Ab- 
'§ zficoriuce ; 1:1: 
VII. Rosetten, Schleifen, Quasten und 
Pomponszs und mit Rosetten, Schleifen, Quasten 
und Pompons zusammengesetzte Garnituren 
und Zubehöre, Posamentenkragen und Besätze, 
die aus mittels Garn oder Draht zusammen- 
gehefteten Flitterchen oder Glasperlen [kralen] 
hergestellt sind, Huteinfassungen [-bandeanux], 
Borten [galons], Degenquasten, Tressen und 
Achselschnüre und andre zur Verzierung oder 
Fertigstellung verwendete Waren, die mit 
Draht, Garn, Schnur oder Tresssen, mit Ge- 
weben oder Geflechten oder mit andren zu 
einer der Positionen 41 oder 85 gehörenden 
ÿzbr(oten hergestellt sind sowie künstliche 
ven .. „ rv u o eg er é prsla tun l t. Mr ss §§ss 
Sonderbestimmungen. 
1. Garn, Draht, Kordel, Schnüre, Bind- 
[ret und Tressen gehören nicht zu dieser 
osition. 
2. Nicht durchbohrte, ausschließlich aus Fisch- 
bein bestehende Einlagen, die eine Breite von 
mehr als 3 em oder eine Länge von mehr 
als 50 cm haben, sind von dem gemäß dieser 
Position zu erhebenden Ginfuhrzoll befreit. 
23:1 Holl 
Wert 
| 
8 v H 
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8 v H 
8 v H 
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