erstattet; von seiner Veröffentlichung wird abgesehen, da der Inhalt
lediglich die Berufungssachen einzelner Werke und die Entscheidungen
der Stelle wiedergibt, die nicht von öffentlichem Interesse sind.
Die Landwirtschaftlich-technische Kalistelle
wurde auf Grund der Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über
die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919) in der Sitzung des
Reichskalirats am 21. Oktober 1919 gebildet und entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen zusammengesetzt. Auch die Bestreitung
ihrer Aufwendungen erfolgte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Betreffs der Verwendung der Kalipropagandamittel sind noch die alten
„Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den Absatz von
Kalisalzen“ vom 28. Juni 1911°) in sinngemäßer Anpassung an die
Durchführungsvorschriften vom 18. Juli 1919 und die Verfahrensvorschriften
vom 27. Januar 1922°) maßgebend. Danach werden Beihilfen
aus den Kalipropagandamitteln bewilligt „für Düngungsversuche, für
wissenschaftliche Untersuchungen und Versuche, sowie für Veranstaltungen,
die geeignet sind, die landwirtschaftliche Bevölkerung in faßlicher
und anschaulicher Weise mit den Ergebnissen der Versuche und
Untersuchungen im Interesse der Hebung des Kaliabsatzes bekanntzumachen“,
Diese Maßnahmen müssen geeignet sein, den Landwirt über
lie Bedeutung des Kalis für das Pflanzenwachstum und den Nutzen der
Kalidüngung entsprechend zu unterrichten. „Für Maßnahmen, die
lediglich eine Anpreisung der Kalisalze und ihrer Wirkungen bezwecken,
werden keine Vergütungen gewährt.“ „Die Vergütung kann jedem gewährt
werden, der selbst über hinreichende Kenntnisse oder über entsprechend
vorgebildete Hilfskräfte verfügt, um planmäßig Arbeiten der
bezeichneten Art ausführen zu können.“
Die mit Hilfe der Kalipropagandamittel durchgeführten Maßnahmen
bezwecken die wissenschaftliche Erforschung der das Kali und
seine Bedeutung für das pflanzliche, tierische und menschliche Leben
betreffenden Fragen — wissenschaftliche Aufgaben, und die Vermittlung
der Forschungsergebnisse an die praktische Landwirtschaft zwecke entsprechender
Verwendung der Kalisalze — praktisch-propagandistische
Aufgaben.
Im einzelnen sind dabei Versuchstätigkeit (wissenschaftliche Versuche
und Untersuchungen über die Kalisalze und die Art und Weise
Ihrer Wirkung und zweckmäßigsten Verwendung und Demonstrationsversuche)
und literarische Tätigkeit (wissenschaftliche Abhandlungen
und Berichte über durchgeführte Kalidüngungsversuche und wissenschaftliche
Untersuchungen, volkstümlich gehaltene Druckschriften,
Flugblätter, Artikel usw. einschließlich Vorträge, Auskünfte, Lichtbild.
vorführungen und sonstige Belehrungen über Kalidüngungsfragen) zu
unterscheiden.
Für die Durchführung der Propaganda kommen hauptsächlich bei
wissenschaftlichen Arbeiten die landwirtschaftlichen und agrikultur-‘)
R.G.BlL, S. 663.
‘) R.G. Bl, S. 256.
‘) R.G. BL, S. 208.