Fülle von Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art bietende
Frage der Feststellung der verhältnismäßigen Ursächlichkeit bei dem
Zusammentreffen von Absatzstockung mit Quotenübertragungen und
Stillegungen in Beziehung auf die Entlassung jedes einzelnen Arbeit-
nehmers einer im gleichen Zeitpunkt entlassenen gesamten Belegschaft.
Die Beurteilung dieser Verhältnisse erforderte eine genaue Kenntnis
der auf den einzelnen Werken gegebenen tatsächlichen Verhältnisse.
Die zu treffenden Feststellungen betrafen in erster Linie die technischen
Verhältnisse, sodann auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Werke.
So mußten zur Beurteilung der Folgen neuzeitlicher Betriebseinrich-
tungen, wie moderner Förderanlagen, Kesselanlagen, Seilbahnförderung,
moderner Fabrikeinrichtungen u.a., für den Stand der Belegschaften
Besichtigungen der Grubenanlagen über und unter Tage sowie der Fabrik-
anlagen vorgenommen werden. Wichtig war stete die Feststellung der
Lagerbestände und der Lagerungsmöglichkeiten, Bei den bis 1953 still-
gelegten und bereits im Abbruch befindlichen Werken war oftmals
Kenntnis des Standes der Ausbauarbeiten für ein Urteil über die er-
hobenen Ansprüche erforderlich.
Weitere wichtige Erhebungen betrafen die Veränderungen in der
Erfüllung der eigenen Beteiligung im Laufe der letzten Jahre vor den
Entlassungen, desgleichen in der Erfüllung fremder Quoten; von eben-
solcher Bedeutung war auch ein genaues Eingehen auf die Bewegungen
in den Arbeiter- und Angestelltenbelegschaften, die in Zusammenhang
mit dem jeweilig entsprechenden Zustande in der Erfüllung von Absatz-
berechtigungen zu bringen waren.
Als Feststellungen hinsichtlich. der wirtschaftlichen Verhältnisse
waren besonders zu treffen: solche über die Lage des Werkes zu den
Transportwegen, über die Art, Güte, Mächtigkeit und Zugänglichkeit
der Kalilager, über den Landabsatz u. a., woraus Schlüsse auf die Ge-
stehungskosten der Kalierzeugung zu ziehen waren. Auf seiten der
klagenden Arbeiter und Angestellten betrafen die regelmäßig wieder-
kehrenden Feststellungen die persönlichen Verhältnisse, wie Beruf, Be-
schäftigungsart, Entlassungstag, Dauer der Erwerbslosigkeit, ander-
weitige Beschäftigung, Verdienst auf dem Werke, Zwischenverdienst,
Umzug u.a. Zu diesen allgemeinen Feststellungen kamen noch eine
Reihe der verschiedensten Einzelfeststellungen, die insbesondere zur
Entscheidung der Ansprüche einzelner Kläger erforderlich wurden.
Die Anwendung der in dem $ 85.KWG Zzusammengedrängten Vor-
schriften auf die konkreten Fälle verlangte an sich die Lösung sehr
schwieriger Fragen rechtlicher Art, so z.B. bei dem Zusammentreffen
von Entlassungen wegen Quotenübertragungen mit Krankheit oder In:
validisierung, ferner bei dem Vorliegen von Feierschichten. Überaus
schwer zu lösende Probleme brachte jedoch die allmählich sich vollzie-
hende Umwälzung in dem Aufbau und der Zusammensetzung der Kali-
wirtschaft. Das KWG geht in seinem $ 85 von einzelnen Werks-
besitzern aus, die ihre Absatzbeteiligung untereinander verkaufen und
übertragen. Der Zusammenschluß der Kaliwerke zu wenigen großen
Konzernen hatte zur Folge, daß die Quotenkäufe und Verkäufe mit Über-
tragungen die Form einer Verteilung der Quote innerhalb des Konzerne
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