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Ergebnisse gezeitigt haben. Sie haben das normale Spiel
des Wettbewerbs unterbunden, die lebenswichtige Ver-
sorgung dieses und die ebenso unentbehrlichen Absatz-
märkte jenes Volkes gefährdet und zu einer künstlichen
Organisation der Produktion, der Verteilung und des
Verbrauches geführt.
Jerner hat die Erfahrung gezeigt, daß die schweren
Nachteile dieser Maßnahmen nicht durch die erwarteten
strgnziellen oder sozialen Vorteile ausgeglichen worden
sind.
Daher ist es für die Wiederherstellung und künftige
Entwicklung des Welthandels wichtig, daß die Regierungen
nunmehr eine Wirtsschaftspolitik aufgeben, die sowohl
den Interessen ihres eigenen Volkes wie denen anderer
Völker abträglich ist.
Ein bemerkenswerter Schritt in dieser Richtung wird
es sein, wenn die Regierungen als Ergebnis der für den
14. November 1927 angesetzten Diplomatischen Konferenz
ein Abkommen annehmen, das den vom Wirtschafts-
ausschuß des Völkerbundes vorbereiteten Entwurf über
Ein- und Ausfuhrverbote und -beschränkungen zur
Grundlage hat und auch die in den Erläuterungen zu dem
genannten Entwurf angeführten Grundsätze sowie die
diesbezüglichen Vorschläge der Internationalen Handels-
kammer berücksichtigt.
Das gesteckte Ziel würde jedoch nicht erreicht werden,
wenn die Annahme dieses Abkommens nur eine plato-
nische Geste wäre und wenn seine Bestimmungen durch
Ausfuhrzölle!), Festsekung von Kontingenten, Erlaß
ungerechtfertigter sanitärer Bestimmungen oder auf
andere Weise unwirksam gemacht würden.
Demgemäß empfiehlt die Konferenz:
|. den Entwurf zum Internationalen Abkommen zur
Abschaffung von Ein- und Ausfuhrverboten und
-beschränkungen, wie er vom Wirtschaftsausschuß
des Völkerbundes vorbereitet und den Mitglied-
staaten des Völkerbundes sowie den bedeutendsten
Nicht-Mitgliedstaaten vorgelegt worden ist, mit den
ihm beigefügten Erläuterungen ~ als eine durch-
aus befriedigende Grundlage für die auf den
14. November 1927 angesetzte Diplomatische Kon-
ferenz ~ zur Erzielung einer schnellen allgemeinen
Vereinbarunn. Das würde einer möglichst
großen Anzahl von Völkern ermöglichen, durch
vereinbartes, gleichzeitiges Vorgehen günstige Be-
dingungen für die Wiederherstellung und Ent-
wicklung der Produktion und des Handels aller
Länder zu erzielen;
2. die Anwendung der in diesem Entwurf nieder-
gelegten Grundsätze nicht durch Mittel wie Aus-
fuhrzölle!), Festsekung von Kontingenten, sanitäre
Verordnungen oder andere Maßnahmen mittelbar
zu vereiteln, soweit sie nicht durch außerordentliche
oder zwingende Umstände gerechtfertigt sind;
1) Siehe auch II1, 3: Ausfuhrzölle.