Full text: Völkerbund, Die Weltwirtschaftskonferenz

Allgemeinen Abkommens über die Vereinfachung der 
Jollförmlichkeiten die freie Abwicklung des Trans- 
portwesens sicherlich erleichtern. 
Daher empfiehlt die Konferenz aus obigen 
Gründen: 
Die Staaten, die die obenerwähnten Allgemeinen 
Abkommen von Barcelona und Genf noch nicht 
ratifiziert haben, sollten dies sobald wie möglich tun, 
und möglichst viele Staaten sollten dem Abkommen 
beitreten; 
Von der Tätigkeit und Zusammenarbeit der großen 
internationalen Organisationen, die die Transport- 
fragen ständig bearbeiten, sind die besten Ergebnisse 
zu erwarten. Es sind das namentlich folgende 
Organisationen: 
die Völkerbundsorganisation für Verkehrs- 
wege und Durchgangsverkehr durch ihren 
beratenden FJachausschuß für Verkehrsstraßen 
und Durchgangsverkehr, der die Verbindungen 
zwischen den Regierungen vermittelt; 
die Internationale Handelskammer, der Ver- 
treter aus den betreffenden Handelskreisen an- 
gehören; 
der Internationale Eisenbahnverband, der die 
eureplifchtz: U zfathe Eisenbahn- 
rwaltungen in sich vereint; 
die Stromverwaltungen der europäischen 
internationalen Flüsse und die verschiedenen 
internationalen Organisationen zur Vertretung 
der Interessentenkreise für See- und Luftschiff- 
fahrt; 
Daher linptichtt die Konferenz des weiteren: 
Das bereits hergestellte enge Zusammenarbeiten 
künftig so fortzuseßen, daß die verschiedenen Seiten 
der durch den internationalen Verkehr aufgeworfenen 
Fragen berücksichtigt und die vorgeschlagenen 
Lösungen in ein gemeinsames System gebracht 
werden, und daß alle in Frage kommenden Behörden 
die Bemühungen dieser Organisation unterstützen; 
Die Konferenz im Seeschiffahrtwessen ist auf gewisse 
Formen mittelbarer Diskriminierung zwischen den 
Flaggen aufmertsam geworden, die durch das Fehlen 
einheitlicher Vorschriften über Bau und Ausrüstung 
von Schiffen hinsichtlich der Verkehrssicherheit er- 
leichtert werden könnten; 
Sowohl im Interesse der Sicherheit von Leben 
und Eigentum auf See wie im Interesse des inter- 
nationalen Überseehandels ist es wünschenswert, daß 
einheitliche Vorschriften über Konstruktion und Aus- 
rüstung von Schiffen, soweit sie die Verkehrssicher- 
heit berühren, in ein internationales Abkommen 
aufgenommen würden, und daß alle Seemächte diese 
Vorschriften unter Gewährung der Gegenfeitigkeit 
annähmen; 
a) daher nimmt die Konferenz die Tatsache zur 
Kenntnis, daß nunmehr Maßnahmen zur Ein- 
führung einheitlicher internationaler Vorschriften 
auf diesem Gebiete getroffen werden; 
19% 
J.
	        
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