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6. Die Versicherungsträger können ermächtigt sein,
Versicherungsmittel für Zwecke der Verbeugung zu verwenden.
Eine solche Ermächtigung ist nicht nur für die
Versicherten, sondern auch vom Standpunkt der allgemeinen
Gesundheitsfürsorge von besonderer Bedeutung.
In der Tat ist es wichtiger, Krankheiten zu verhüten,
denn zu heilen. Es ist zweckmässiger, die Lebensbedingungen
und das Heim des Arbeiters gesund zu gestalten und
Krankheitsgefahren zu bekämpfen, als sich auf die Heilung
schon entstandener Krankheiten zu beschränken. Von
allen sozialen Gebilden ist die Krankenversicherung infolge
ihrer engen und dauernden Berührung mit breiten
Bevölkerungsschichten am besten in der Lage, durch vorbeugende
Gesundheitsfürsorge, sanitäre Überwachung der
Versicherten und Propaganda hygienischer Massnahmen
zur Hebung der Volksgesundheit beizutragen.
Es wäre von Interesse, die Meinungen der Regierungen
über den Wert der einzelnen Sachmehrleistungen
kennen zu lernen. Aus diesem Grunde legen wir
ihnen folgende Frage vor:
Sind Ihrer Ansicht nach die über eine gesunde Finanzwirtschaft
verfügenden Versicherungsträger nach dem
Übereinkommensentwurf zu ermächtigen, über das Mindestmass
an ärztlicher Behandlung hinaus Mehrleistungen zu
gewähren, namentlich ;
Kur und Pflege in Krankenhaus, Kurhaus und Genesungsheim
;
Erweiterung der Dauer der Krankenpflege ;
Gewährung vorbeugender Leistungen und besonderer
Heilverfahren, die nicht als Regelleistungen zustehen ?
Schlagen Sie andere Mehrleistungen vor ? Gegebenenfalls
welche ?