Full text: Die Krankenversicherung

ABSCHNITT IV. 
DIE VERSICHERUNGSTRÄGER. 
Die Krankenversicherung schränkt die Selbstverant- 
wortlichkeit des einzelnen Versicherten ein, indem sie die 
Gemeinschaft der Versicherten dazu beruft, dem Er- 
krankten teilweisen Schadenersatz zu gewähren und die 
infolge der Krankheit gesteigerten Bedürfnisse zu be- 
friedigen.. |; 
Damit die Versicherung ihre Aufgabe erfüllen kann, 
muss die Gefahrengemeinschaft zur Tatsache geworden 
sein. Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Bildung der 
Gefahrengemeinschaften und wie vollzieht sich der Bei- 
tritt der Versicherten ? Die Versicherungsträger erfüllen 
Aufgaben öffentlichen Interesses, woraus sich für den Staat 
die Verpflichtung ergibt, nur gesetzmässig gebildete und 
verwaltete Einrichtungen zum Versicherungsbetriebe zu- 
zulassen. 
Weitere Organisationsprobleme sind zu lösen. Die 
Versicherungsträger sind mit beschliessenden und ge- 
schäftsführenden Organen ausgestattet, die von den 
Beteiligten mittelbar oder unmittelbar gewählt werden. 
Die Versicherungsträger geniessen Selbstverwaltung. Sie
	        
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