Full text: Die Krankenversicherung

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änderlich und reichen zur Deckung des Kranken- und 
Invaliditätsrisikos des mit dem 16. Lebensjahre eintreten- 
den Versicherten aus. Bei diesem Deckungsverfahren, dem 
Prämiendurchschnittsverfahren, wird ein Teil der Ver- 
sicherungsprämien aufgespart und erst dann verbraucht, 
bis die Versicherungsprämie mit Rücksicht auf das hohe 
Lebensalter. des Versicherten unzureichend geworden ist. 
Die so für jeden Versicherten aufgesparte Reserve wird 
dem Versicherungsträger , gutgeschrieben, wodurch der 
Versicherungsträger schadlos gehalten ist für die rech- 
nungsmässigen Verluste, die er aus dem KEintritt von 
älteren als 16-jährigen Versicherten erleidet, welche trotz 
ihres höheren Lebensalters keine Zusatzprämien zu ent- 
richten haben. Die technischen Reserven sind mit Rück- 
sicht auf die gleichbleibende Prämie zur Sicherstellung 
des rechnungsmässigen Gleichgewichts der Versicherungs- 
träger erforderlich. Nebst den technischen Reserven 
bestehen auch in Grossbritannien und Irland noch beson- 
dere Sicherheits- oder Garantiereserven zum Ausgleich 
ausserordentlicher Schwankungen. 
Die Anerkennungsbedingungen erscheinen uns von 
besonderer Bedeutung ; wir legen daher den Regierungen 
folgende Fragen vor : 
Sind Sie der Ansicht, dass die Träger der Kranken- 
versicherung nach dem Übereinkommensentwurf bestimm- 
ten Anerkennungsbedingungen zu entsprechen hätten, 
namentlich hinsichtlich : 
a) des Betriebes der Versicherung auf aussr hliesslich 
gemeinnütziger Grundlage ; 
b) der Gewährleistung ihrer Zahlungsfähigkeit, ins- 
besondere durch Festsetzung einer Mindestzahl 
von Mitgliedern und Bildung von Rücklagen ?
	        
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