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4. Sind Sie der Ansicht, dass nach dem Übereinkommens-
entwurf das Krankengeld zu bemessen wäre:
a) für alle Versicherten mit dem gleichen Betrage und
ohne Rücksicht auf den üblichen Arbeitsverdienst
oder
b) nach dem üblichen Arbeitsverdienst jedes Ver-
sicherten ? Sind Sie letzterenfalls der Ansicht, dass
das Krankengeld mit einem Mindestbruchteil des
üblichen Arbeitsverdienstes anzusetzen ist? Wie
ist dieser Bruchteil anzusetzen ?
Sind Sie ferner der Ansicht, dass das Krankengeld
mit Bedachtnahme auf die vom Versicherten zu ver-
sorgenden Familienangehörigen zu bemessen ist ?
5. Sind Sie der Ansicht, dass der Übereinkommens-
entwurf eine Mindestdauer des Krankengeldbezuges
für Versicherte bestimmen sollte, die nach Ablauf der
Bezugsdauer auf Leistungen einer Invalidenversi-
cherung keinen Anspruch haben ?
Bejahendenfalls, wie ist die Mindestdauer des Kran-
kengeldbezuges anzusetzen ?
5. Sind Sie der Ansicht, dass nach dem Übereinkommens-
entwurf die über ausreichende Mittel verfügenden Ver-
sicherungsträger zu ermächtigen wären, das Kranken-
geld im Wege der Satzung über das gesetzliche Min-
destmass zu erhöhen ?
Soll bejahendenfalls die Mehrleistung namentlich
in der Erhöhung des gesetzlichen Krankengeldes ins-
besondere für Versicherte, die für eine Familie zu
sorgen haben, in der Verlängerung der gesetzlichen
Bezugsdauer oder in der Aufhebung oder Beschränkung
der Wartezeit bestehen ?