ABSCHNITT LI.
DER STAND DER KRANKENVERSICHERUNG ;
DIE MÖGLICHKEITEN EINER INTERNATIONALEN
REGELUNG.
Der Stand der Krankenversicherung.
Krankheit bedeutet vielfach Arbeitsunfähigkeit, für
den Kranken Einkommensverlust . und Heilbehandlungs-
kosten. Sie ist für den Arbeitnehmer, der bei Arbeits-
unfähigkeit seine ausschliessliche oder wesentliche Ein-
kommensquelle verliert, besonders bedrohlich.
Eigenvorsorge, etwa durch Spartätigkeit und hygie-
nische Lebensweise vermag für den Krankheitsfall zu
wappnen. Indes ist der Einzelne nicht in der Lage Krank-
heiten vorzubeugen und sich gegen Einkommensverlust
und Ausgabenvermehrung im Krankheitsfall zu schützen.
Andererseits hat noch kein staatliches Gemeinwesen die
wirtschaftlichen ‘Folgen von Krankheiten auf sich ge-
nommen. Der Staat stellt nur ausnahmsweise freie Arzt-
hilfe zur Verfügung, noch kommt er für den Lebensunter-
halt der infolge Krankheit Arbeitsunfähigen auf.
Fur im Zusammenschluss mit Seinesgleichen kann der
Werktätigs Schutz gegen wirtschaftliche Folgen von
Krankheiten finden. Aus dem Streben nach schützender
Zusammengehörigkeit entstehen, zwangsweise oder frei-
willig, Personengemeinschaften, Versicherungsträger, denen
drei Hauptaufgaben zukommen : Krankenpflege, Verab-
reichung von Krankengeld, verbeugende Gesundheits-
fürsorge.