Full text: Monopole, Kartelle und Trusts in der Geschichte und Gegenwart der englischen Industrie

Jahre 1640, in der er erklärte!) : „Diese Leute haben sich wie die Frösche 
in Ägypten in unseren Häusern eingenistet, und kaum haben wir 
einen Raum von ihnen frei. Sie essen unsere Suppe mit, sie nippen 
von unseren Platten und sitzen an unserem Feuer; wir finden sie im 
Farbentopf, in der Waschschüssel und Puderbüchse; sie leisten dem 
Diener in seiner Kammer Gesellschaft, sie haben. uns vom Kopf bis 
zum Fuß ihre Zeichen und Siegel aufgedrückt.““ 
Vor allem muß bei der Beurteilung der vom Monopolstatut er- 
zielten Wirkungen bedacht werden, daß die rechtlichen Verhältnisse 
im Bergbau vielfach bis zum Ende des 17. Jahrhunderts der Mono- 
polbildung bedeutenden Vorschub leisteten. Das Eigentumsrecht 
der Krone an allen Silber und Gold enthaltenden Bergwerken wurde 
zum Mittel, Kupfer-, Blei- und Zinkgruben zu monopolisieren; diese 
Möglichkeit wurde seit der Königin Elisabeth, freilich nicht ohne 
zahlreiche Rechtsstreitigkeiten hervorzurufen?), von der Krone aus- 
genutzt und führte zu den ersten Monopolbildungen jener Epoche®). 
Eine einschneidende Änderung dieser Rechtsverhältnisse trat erst 
unter Wilhelm III. im Jahre 1689 ein, als der Begriff der mines royal 
durch ein neues Gesetz unzweideutig definiert wurde*). „Keine 
Kupfer-, Zinn-, Eisen- oder Bleigrube sollte fortan als der Krone 
gehörig angesehen werden, gleichviel, ob Gold oder Silber aus ihr 
gewonnen würde.‘ Es wurde dadurch das Bergwerkseigentum an 
diesen Erzen endgültig der Krone entzogen und den Grundbesitzern 
zugesprochen. Die Grundlage für die berüchtigten Bergbaumono- 
pole der „‚Mines Royal‘, „Mineral and Battery Works“ und der 
späteren Vereinigung beider, der „Society of the Mines Royal‘), 
war damit aufgehoben®). Fortbestand freilich noch das Vorkaufs- 
recht der Krone (preemtion) für den Zinnbergbau von Cornwall und 
Devonshire. Allein die prinzipielle Beseitigung der Bergbaumono- 
pole war wohl die Ursache, daß die Krone auch von diesem Mittel 
der Monopolbildung keinen Gebrauch mehr machte. Es wurde 
nur noch einmal unter der Königin Anna ausgeübt, verschwand aber 
seit 1717 völlig von der Bildfläche des englischen Bergbaues”). 
?) Vgl. Parliamentary History, Vol. II, S. 654—8655. 
?) Vgl. genaue Angabe der Einzelfälle bei Abbott, Essay on the 
Mines of England. London 1853, S. 218—219 u. f.: Lewis a. a. O., S. 76. 
3) Vel. Price a..2, O0. S. 50. 
*) Vgl. ı. William a. Mary c. 30; auch Palgrave II, S. 765. 
5) Vgl. Näheres bei Price a. a. O., S. 49 ff. und 55£f.; ebenso Cunning- 
ham a.a. O., S. 59. 
%) Vgl. Lewis a. a. O0... 5.42. 
7) Vgl. ebenda S. 148—149, 220—221. 
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