Jahre 1640, in der er erklärte!) : „Diese Leute haben sich wie die Frösche
in Ägypten in unseren Häusern eingenistet, und kaum haben wir
einen Raum von ihnen frei. Sie essen unsere Suppe mit, sie nippen
von unseren Platten und sitzen an unserem Feuer; wir finden sie im
Farbentopf, in der Waschschüssel und Puderbüchse; sie leisten dem
Diener in seiner Kammer Gesellschaft, sie haben. uns vom Kopf bis
zum Fuß ihre Zeichen und Siegel aufgedrückt.““
Vor allem muß bei der Beurteilung der vom Monopolstatut er-
zielten Wirkungen bedacht werden, daß die rechtlichen Verhältnisse
im Bergbau vielfach bis zum Ende des 17. Jahrhunderts der Mono-
polbildung bedeutenden Vorschub leisteten. Das Eigentumsrecht
der Krone an allen Silber und Gold enthaltenden Bergwerken wurde
zum Mittel, Kupfer-, Blei- und Zinkgruben zu monopolisieren; diese
Möglichkeit wurde seit der Königin Elisabeth, freilich nicht ohne
zahlreiche Rechtsstreitigkeiten hervorzurufen?), von der Krone aus-
genutzt und führte zu den ersten Monopolbildungen jener Epoche®).
Eine einschneidende Änderung dieser Rechtsverhältnisse trat erst
unter Wilhelm III. im Jahre 1689 ein, als der Begriff der mines royal
durch ein neues Gesetz unzweideutig definiert wurde*). „Keine
Kupfer-, Zinn-, Eisen- oder Bleigrube sollte fortan als der Krone
gehörig angesehen werden, gleichviel, ob Gold oder Silber aus ihr
gewonnen würde.‘ Es wurde dadurch das Bergwerkseigentum an
diesen Erzen endgültig der Krone entzogen und den Grundbesitzern
zugesprochen. Die Grundlage für die berüchtigten Bergbaumono-
pole der „‚Mines Royal‘, „Mineral and Battery Works“ und der
späteren Vereinigung beider, der „Society of the Mines Royal‘),
war damit aufgehoben®). Fortbestand freilich noch das Vorkaufs-
recht der Krone (preemtion) für den Zinnbergbau von Cornwall und
Devonshire. Allein die prinzipielle Beseitigung der Bergbaumono-
pole war wohl die Ursache, daß die Krone auch von diesem Mittel
der Monopolbildung keinen Gebrauch mehr machte. Es wurde
nur noch einmal unter der Königin Anna ausgeübt, verschwand aber
seit 1717 völlig von der Bildfläche des englischen Bergbaues”).
?) Vgl. Parliamentary History, Vol. II, S. 654—8655.
?) Vgl. genaue Angabe der Einzelfälle bei Abbott, Essay on the
Mines of England. London 1853, S. 218—219 u. f.: Lewis a. a. O., S. 76.
3) Vel. Price a..2, O0. S. 50.
*) Vgl. ı. William a. Mary c. 30; auch Palgrave II, S. 765.
5) Vgl. Näheres bei Price a. a. O., S. 49 ff. und 55£f.; ebenso Cunning-
ham a.a. O., S. 59.
%) Vgl. Lewis a. a. O0... 5.42.
7) Vgl. ebenda S. 148—149, 220—221.
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