Full text: Grenzen in ihrer geographischen und politischen Bedeutung

UL. 
or 19 
RECHTSBUCHSTABE UND LEBENSDRANG. 
DIE GRENZEMPIRIE ZEIGTE UNS DIE WERDENDE GRENZE ALS 
Kampfzone, als dreidimensionalen Kampfraum — das Rechts- 
ideal aber, der Rechtsbuchstabe möchte sie am liebsten zur 
mathematischen, möglichst körperlosen Linie machen, minde- 
stens zum linear auf der Karte, auf dem Papier eintragbaren 
Begriff, mit Buchstaben und Zahlen möglichst unverrückbar zu 
umschreiben und zu beschreiben. So aber fanden wir in der 
Wirklichkeit des Lebens, von seinen Erscheinungen hin- und 
hergeschoben, die Grenze nicht, nirgendwo und nie, an keinem 
Orte und zu keiner Zeit. Wer sie nicht wirksam bewachte 
und beschützte, dem entglitt sie und entzog sie sich, auch 
wenn sie mit dem Rechtsbuchstaben noch so gut festgelegt 
schien. Denn freilich: Abgrenzung ist Naturgebot; aber Starr- 
heit in ihr ist lebensfeindlich, an Lebensformen ein Alters- 
zeichen, ein Beweis fliehenden und schwindenden, nicht 
drängenden und überquellenden Lebens: In ihrer Vollendung 
bedeutet sie Tod, ein Abgestorbensein, aus dem neues Leben 
schließlich nur unter völliger Nichtachtung seiner alten 
Lebensformen zu quellen vermag. Aber Staaten wie Völker 
müssen genau wie der Einzelne des memento vivere mehr ge- 
denken als des memento mori, wenn sie in dieser Zeitlichkeit 
fortbestehen wollen. 
So fragen wir also nicht: Wie kommt es, daß sich das Leben 
dem Rechtsbuchstaben dennoch unterwarf (denn das tat es nie 
und nirgendwo), sondern wie kommt es, daß sich die Grenz- 
empirie mit der Grenzüberlieferung einigermaßen abgefunden 
hat, auch in den Bezeichnungen, den Normen, die sie schuf? 
Wir fragen nach dem Wie? zuerst wieder das Grenzbild 
der Praxis: es findet sein Vorbild im Grenzstein! im eichenen
	        
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