I. Abschnitt. Allgemeine Lehren. 45
Gesetzen, diese eventuell auf Beschlüssen. 7. Staatliche und
autonome Ausgaben. 8. Ausgaben für persönliche Dienstleistungen
(Besoldungen) und Ausgaben für Sachgüter, oder Personal- und
Realauslagen.
Wohl die wichtigste Einteilung. der Ausgaben ist die von
ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben. HEine
wichtige Bedingung des geordneten Staatshaushaltes ist das richtige
Verhältnis von ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben, was
wieder innigst zusammenhängt mit der Art der zur Deckung in
Anspruch genommenen Einnahmequellen. Eben darauf beruht die
Wichtigkeit der Unterscheidung, daß für Deckung der ordentlichen
Ausgaben andere Einnahmequellen in Anspruch zu nehmen sind als
für Deckung der außerordentlichen Ausgaben. Für die Deckung
der außerordentlichen Ausgaben dürfen außerordentliche Einnahmen
in Anspruch genommen werden; aber es ist ein gefährlicher, unge-
sunder Zustand, wenn zur Deckung von ordentlichen Ausgaben
außerordentliche Einnahmen in Anspruch genommen werden. Ein
sehr günstiger Zustand des Staatshaushaltes ist es dagegen, wenn
selbst die außerordentlichen Ausgaben durch die ordentlichen Ein-
nahmen gedeckt werden können. Es ist dann nur eine Frage der
Zweckmäßigkeit, ob in der Tat die außerordentlichen Ausgaben
aus den ordentlichen Einnahmen gedeckt werden sollen oder ob es
nicht zweckmäßiger und gerechter ist, die ordentlichen Einnahmen
durch Aufgeben unzweckmäßiger oder drückender Steuern herab-
zusetzen und für die außerordentlichen Ausgaben außerordentliche
Einnahmsquellen zu beanspruchen ').
Bei der Unterscheidung der ordentlichen und außerordentlichen
Ausgaben müssen verschiedene Fälle ins Auge gefaßt werden und
der gewöhnlich begangene Fehler der Definitionen ist eben auf
den Umstand zurückzuführen, daß man allgemein ganz einseitig
nur einen der Fälle ins Auge faßte. Man betrachtete nämlich
als ordentliche Ausgaben diejenigen, die alljährlich ohne größere
Schwankungen vorkommen, als außerordentliche diejenigen, die
nur ausnahmsweise vorkommen. XNun läßt sich, wie wir gleich
sehen werden, die Bezeichnung der außerordentlichen Ausgaben in
gewissen Fällen auch auf solche Ausgaben anwenden, die wenigstens
für eine lange Zeit jährlich vorkommen. Dann hat man unter
') Wischnigradski, russischer Finanzminister, nahm den ultraorthodoxen
Standpunkt ein, daß vom Gleichgewicht im Staatshaushalt nur dann die Rede
sein kann, wenn auch die außerordentlichen Ausgaben des Staates aus den
ordentlichen Einnahmen bestritten werden können (Golowin, Russische Finanz-
politik S. 40).
A.
x.