fullscreen: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

6. Titel: Dienftvertrag. SS 626—628. 
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5. Ginfichtlih der Kündigung eines Rehtsanwmalt3 vgl. S 28 RAD. 
Kammerger. in Bl. f. N, i Bez. d. Kammerger. 1906 S. 19, ferner Recht 1902 S. 149, 
jowie Friedländer, Komm. 3. RUO. S. 123, 128. 
JUL Zur Kündigung berechtigt find nach $ 627 beide Teile; denn auch 
der Dienftleiltende hat ein oft erheblidhes Interefle daran, daß ihr das f* Entwicklung 
gedeihliher Tätigkeit notwendige Vertrauen wirklich entgegengebracht wird. 
, Der Beweis, daß die Vorausfegungen des Abf. 1 gegeben {ind, obliegt dem, der 
ch auf die Kündigung beruft (ebenfo Plan zu $& 627). 
„IV. Bur Sernbaltung von mißbräudlider Sandhabung des ge 
iteigerten RündigungSrechts dient Abf. 2. $ % en sr 
a) Aus diefem entwickelt Jich hier der weitere Begriff der „unzeitigen Kündis 
zung“ d. b. einer foldhen, die in zeitlicher SHinficht es ausicghlieBt, daß 
der Dienktberechtigte {ich  DienkerlaB beihaffen kann. In biefern 
Falle muß für die außerordentlidhe Kündigung ein „widhtiger Orund 
zegeben fein. (Eine analoge Borfchrift findet ih beim ANuftrage, 1. $ 671 
Ab. 2 und S 675; vgl. Bem. 4 zu S 671). , 
Derborzuheben it, daß diefe unzeitige Kündigung an RO nicht unmwirkfam 
it, jedoch zum Schadenzerfaße verpflichtet; vol. aud Thiele im Archiv 
". D. 3ibilift. Wraris Bd. 89 S. 161, 162. 
Wegen des Schadenserfakes d. h. des Erfabes des Erfüllungsintereffes) 
„gl. au 5 628, fowie SS 249 ff, Für immateriellen Schaden ift nach 
3 253 fein Erfag zu leilten. 
Y. Ueber den Einfluß der Ründigung auf eine erteilte Bollmadht f. S 168. 
; VI. Ueber die Frage, vb S 627 zwingenden ober nadhgiebigen Charakter 
be, find die Meinungen geteilt. Eine ausdrücklidhe gefeßliche Morfchrift fehlt. Die foziale 
Sendenz der Vorjchriften des S 627 jpricht aber mehr für den zwingenden Charakter. 
ee MertrauenSftimmung Tann fich ja auch berechtigtermaßen ändern, jo daß ein Worans- 
nf feine mißlichen Seiten haben fönnte {f. au Staudinger VBortr. S. 504). Neber- 
Mn timmend Lotmar Bd. 1 S. 615; abweidhend aber ROES. in Iur. Wichr. 1908 S. 714 
Nr. 10, ROT. Bd. 69 S. 363 (unter Ginweis darauf, daß die Borfchrift des S 626 al8 
abiolute immer beitehen bleibe und gerade darum für $ 627 die gleidhe Unverzichtbarkeit 
Richt anzunehmen {fei), Jowie Vertmann Bem. 4. 
VII. Daß dem zur Dienftleiftung Merpflichteten die volle Vergütung au für 
den Soll ugefichert wird, daß feine Dienftleiftung durch Ausitbung des Kündigungsrecht® 
des teniLberechtigten ein VUN (Ende findet, wird durch die SS 627, 628 nicht aus» 
Befchloffen, |. bayr. Oberjt. LG. Bd. 6 mn. F.) S. 188 ff, Recht 1905 S. 251. 
e& Auf den SchiedZvertrag ift 8627 nidht anwendbar, vgl. ROGE. Bd. 59 
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8 628. 
Wird nach dem Beginne der Dienftleijtung das Dienf{tverhältnik auf Grund 
de8 8 626 oder des 8 627 gekündigt, jo Kann der Verpflichtete einen jeinen bis 
Jerigen Leiftungen entfprechenden Theil der Vergütung verlangen, Kündigt er, 
ohne durch vertragswidriges Verhalten des anderen Cheiles dazu veranlagt zu 
lein, oder veranlaßt er durch fein vertragswidriges Verhalten die Kündigung des 
Inderen Theile8, fo {teht ihHın ein Anfpruch auf die Vergütung injoweit nicht zu, 
al8 jeine bisherigen Leiftungen in Folge der Kündigung für den anderen Theil 
fein Intereffe Haben. It die Verglitung für eine fpätere Zeit im voraus ent- 
richtet, {o hat der Verpflihtete fie nach Maßgabe des S 347 oder, wenn die 
Ründigung wegen eine8 Umftandes erfolgt, den er nicht zu vertreten hat, nach 
den Vorichriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurüd- 
Auerftatten, 
Wird die Hündigung durch vertragswidriges Verhalten des anderen Theiles 
veranlakt, {fo ijt diefer zum Erjaße des durch die Aufhebung des Dienitverhält- 
niffes entftehenden SoOHaden8 verpflichtet. 
©, I, 566: II, 566: IIL, 619,
	        
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