Full text: Finanzwissenschaft

XIV. Abschnitt. Die Deckung der Ausgaben, insbes. der Kriegsausgaben. 147 
sondern größer werden, was die Absurdität dieser Festsetzung 
beweist. Nach Moulton entspricht die Jährliche Zahlung von 
2'/, Milliarden der jährlichen Zinsen- und Amortisationsquote von 
42 Milliarden, die dann nach 35 Jahren abgezahlt sind 1) 
Im Sinne des Londoner Protokolls beträgt die Reparations- 
zahlung Deutschlands (Reparationsjahr vom 1. September bis 
30. Dezember) 
1924/25 — Millionen Mark 
192526 250 . 
192627 4008») N 
192728: 7908 7 ) 
192829 1540 N 
1929,30 1540 
XIV. Abschnitt. 
Die Deckung der Ausgaben, insbesondere der Kriegsausgaben. 
1. Allgemeines. Die Finanzwissenschaft stellt in der Regel 
die Behandlung der Ausgaben der Behandlung der Einnahmen 
schroff gegenüber, ohne jedes Bindeglied. Und doch unterliegt es 
keinem Zweifel, daß Ausgaben und Einnahmen miteinander in Ver- 
bindung gebracht werden müssen. Gewisse Ausgaben erfordern 
eine spezielle Art der Deckung, die eben nicht gleichgültig ist. 
Auf Grund historischer Daten läßt sich annehmen, daß ur- 
sprünglich für die wichtigeren Ausgaben gewisse Einnahmequellen, 
gewisse Deckungsarten beliebt waren. In großem Stile hat sich 
dies bis auf die neueste Zeit in England erhalten, wo wir sahen, 
daß gewisse Ausgaben aus dem consolidated fund gedeckt wurden. 
Dann begegnen wir der Institution der Spezial- oder Zwecksteuern, 
wo für gewisse Ausgaben gewisse Steuern auferlegt werden, Schul- 
steuern, Kirchensteuern, Kriegssteuern usw. Desgleichen haben wir 
das Prinzip dargelegt, daß die ordentlichen Ausgaben nur aus den 
ordentlichen Einnahmen, ohne Inanspruchnahme außerordentlicher 
Hilfsquellen gedeckt werden dürfen. Wir sehen hieraus, daß 
zwischen Ausgaben und Einnahmen eine innige Relation besteht 
und daß die Deckungsmittel sich je nach der Natur des Bedarfes 
verschieden gestalten. 
') The reparation plan (New York 1924) S. 116 ff. Siehe auch Keynes, 
A revision of the treaty, London 1922 und Sch anz, Die Reparationsleistung 
Deutschlands auf Grund der Londoner Protokolle vom 16. August 1924 (Finanz- 
archiv, 1925, I. Bd.) S. 124; Brentano, Was Deutschland gezahlt hat. Berlin 
und Leipzig 1923. 
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