Vicrtes Huch.
Die Staatseinnahmen.
I. Teil.
Allgemeine Bemerkungen.
1. Allgemeines. Der allgemeine Grund der Staatsbedürf-
nisse sind die Staatseinrichtungen und die Staatstätigkeit. Der
Staat als eine höhere Persönlichkeit, als sittliches Wesen betätigt
seinen Willen in verschiedener Weise und Richtung. Zweck dieser
Tätigkeit ist die Entwicklung, das Wohlsein des Ganzen und seiner
Teile. Bei näherer Betrachtung der Staatstätigkeiten sehen wir,
daß deren Beziehung zu den Einzelnen sich verschieden gestaltet.
Gewisse Tätigkeiten muß der Staat deshalb entfalten, damit er als
wirtschaftliches Subjekt bestehen könne, da seine Tätigkeiten wirt-
schaftliche Vorbedingungen haben, zu deren Erlangung er eine wirt-
schaftliche Wirksamkeit entfaltet. Soweit er die Früchte dieser
Tätigkeit, Güter und Dienste, den Einzelnen nach den Gesetzen
des freien Verkehrs überläßt, wird diese Übertragung nach dem-
selben wirtschaftlichen Prinzip erfolgen, welches im freien Verkehr
zur Geltung kommt, der Staat wird daher wie jeder Einzelne bei
Übertragung dieser Güter und Dienstleistungen sich auf den Stand-
punkt des Verkäufers stellen und danach trachten, von dem Käufer
den möglichst hohen Preis zu erlangen. Der Staat wird seine dar-
gebotenen Güter also nach dem Marktpreis in Verkehr setzen. Doch
ist nur der geringste Teil der Staatstätigkeit solcher Natur, daß
auf dieselbe dieses Prinzip angewendet werden könne. Der größte
Teil der Staatstätigkeit ist solcher Natur, daß es Pflicht des Staates
ist, dieselbe auszuüben, sonst würde er sein eigenes Wesen verleugnen.
Auch diese Tätigkeiten sind vom Standpunkte der zu fordernden