Full text: Finanzwissenschaft

V. Abschnitt. Das Staatsvermögen. 181 
geführt, daß dort für außerordentliche Fälle ein Reservefonds an- 
gelegt wurde. Solche Reserven sind jedoch im modernen Staats- 
haushalt bei der Entwicklung des Staatskredites nicht notwendig. 
Bei der Ausdehnung des heutigen Staatshaushaltes und dem großen 
Geldverkehr innerhalb desselben verfügt der Staat zu jeder Zeit 
über bedeutende Kassenbestände, welche zur Ausgleichung von Ebbe 
und Flut verwendet werden können. Auch die Beständigkeit der 
Tätigkeit der parlamentarischen Körperschaften erleichtert die Für- 
sorge in plötzlich auftretenden Bedarfsfällen. Diesen Umständen 
gegenüber verlieren die Reserven um so mehr an Bedeutung, als 
solche doch nur in sehr bescheidenem Maße eingestellt werden 
können, welches Maß mit dem Umfange des Staatshaushaltes in 
gar keinem Verhältnisse steht. 
V. Abschnitt. 
Das Staatsvermögen. 
In der Regel versäumen es die Bearbeiter der Finanzwissen- 
schaft, sich mit den Verhältnissen und Problemen des Staatsver- 
mögens zu befassen, von dessen Einnahmen abgesehen. Und doch 
spielt das Staatsvermögen an und für sich schon eine wichtige Rolle. 
Dies läßt sich kaum mit einem anderen Umstande erklären, als daß 
in den meisten Staaten der Bestand des Staatsvermögens bedeutend 
abgenommen hat, so daß dasselbe in den Staaten auf die Leistungs- 
fähigkeit, auf die Kreditfähigkeit, auf die Kriegsbereitschaft usw. 
einen geringen Einfluß ausübt. Dies gilt aber nur für einzelne 
Staaten, während in anderen für die finanzielle Kraft des Staates 
das Staatsvermögen nicht irrelevant ist. Hierzu kommt noch der 
Umstand, daß der Besitz gewisser Vermögen — wie ja mit Recht 
Steinmann-Bucher darauf hinweist —, als Repräsentanten hoher 
idealer Werte, so wissenschaftliche und Kunstsammlungen, historische 
Bauten und Palais usw. von ganz besonderer Bedeutung sind. End- 
lich darf auch nicht vergessen werden, daß Art und Menge der 
Vermögensbestandteile die Erfüllung der Staatszwecke beeinflussen, 
je nachdem die für die Erfüllung dieser Zwecke nötigen Vermögens- 
einrichtungen im vollkommeneren oder im unvollkommeneren Zu- 
stande vorhanden sind. Da unsere Auffassung der Weltkrieg in 
entscheidender Weise beeinflußt hat, soll auch daran erinnert werden, 
daß im Kriegszustande das Staatsvermögen eine ganz besondere
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.