V. Abschnitt. Das Staatsvermögen. 181
geführt, daß dort für außerordentliche Fälle ein Reservefonds an-
gelegt wurde. Solche Reserven sind jedoch im modernen Staats-
haushalt bei der Entwicklung des Staatskredites nicht notwendig.
Bei der Ausdehnung des heutigen Staatshaushaltes und dem großen
Geldverkehr innerhalb desselben verfügt der Staat zu jeder Zeit
über bedeutende Kassenbestände, welche zur Ausgleichung von Ebbe
und Flut verwendet werden können. Auch die Beständigkeit der
Tätigkeit der parlamentarischen Körperschaften erleichtert die Für-
sorge in plötzlich auftretenden Bedarfsfällen. Diesen Umständen
gegenüber verlieren die Reserven um so mehr an Bedeutung, als
solche doch nur in sehr bescheidenem Maße eingestellt werden
können, welches Maß mit dem Umfange des Staatshaushaltes in
gar keinem Verhältnisse steht.
V. Abschnitt.
Das Staatsvermögen.
In der Regel versäumen es die Bearbeiter der Finanzwissen-
schaft, sich mit den Verhältnissen und Problemen des Staatsver-
mögens zu befassen, von dessen Einnahmen abgesehen. Und doch
spielt das Staatsvermögen an und für sich schon eine wichtige Rolle.
Dies läßt sich kaum mit einem anderen Umstande erklären, als daß
in den meisten Staaten der Bestand des Staatsvermögens bedeutend
abgenommen hat, so daß dasselbe in den Staaten auf die Leistungs-
fähigkeit, auf die Kreditfähigkeit, auf die Kriegsbereitschaft usw.
einen geringen Einfluß ausübt. Dies gilt aber nur für einzelne
Staaten, während in anderen für die finanzielle Kraft des Staates
das Staatsvermögen nicht irrelevant ist. Hierzu kommt noch der
Umstand, daß der Besitz gewisser Vermögen — wie ja mit Recht
Steinmann-Bucher darauf hinweist —, als Repräsentanten hoher
idealer Werte, so wissenschaftliche und Kunstsammlungen, historische
Bauten und Palais usw. von ganz besonderer Bedeutung sind. End-
lich darf auch nicht vergessen werden, daß Art und Menge der
Vermögensbestandteile die Erfüllung der Staatszwecke beeinflussen,
je nachdem die für die Erfüllung dieser Zwecke nötigen Vermögens-
einrichtungen im vollkommeneren oder im unvollkommeneren Zu-
stande vorhanden sind. Da unsere Auffassung der Weltkrieg in
entscheidender Weise beeinflußt hat, soll auch daran erinnert werden,
daß im Kriegszustande das Staatsvermögen eine ganz besondere