Full text : Finanzwissenschaft

4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Entwicklung zeigt, nirgends eine gewaltsame Losreißung von der
Vergangenheit, in deren Dunkel wir, wenn auch nur in statu nascenti,
 bereits die Hauptlinien des modernen Steuersystems zu erkennen
 vermögen.
5. Frankreich. In Frankreich ging die Entwicklung des
Steuerwesens als notwendiges Korollariıum der Entwicklung des
Staatsgedankens etwas langsamer vor sich als in England, denn
hier hat der Kampf der zentralen Staatsgewalt mit den territorialen
Gewalten eine längere Dauer. Dies bildet auch einen charakteristischen
 Zug des französischen Steuerwesens. HEinen zweiten finden
 wir darın, daß die kontrollierende Tätigkeit des Parlaments
an der Seite des Königtums später auftritt. Das absolute Königtum
 gestaltete das Steuerwesen ganz seinen Lebensprinzipien gemäß.
Auch hier bildet die Steuer nur eine außerordentliche Einnahme,
hauptsächlich zur Deckung der Kriegskosten (so in den Kreuzzügen).
 Die sonstigen steuerartigen Einnahmen, Geschenke, Beihilfen
 (aides) sind Folgen des Lehensverhältnisses. Erst später, im
15. Jahrhundert, entwickelt sich hieraus die Taille, die wohl schon
früher existierte, als Steuer von dauernder Natur. Die aus dieser
Steuer sich ergebenden Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten verursachten
 später jenen Druck, jene nicht zu beruhigende Unzufriedenheit,
 welche eine der Hauptursachen der französischen Revolution
 war. Die eingeführten Steuern nahmen schon früh die
ganze Zahlungsfähigkeit in Anspruch, die sich im Vermögen, im
Einkommen, im Verbrauch kundgibt. Die Taille wurde von der
privilegierten Klasse nicht gezahlt. Die Taille zeigte später zwei
Formen: die Taille reelle war die Steuer auf unbeweglichen Besitz,
die Taille personelle faßt mehr, weniger alle andere Momente der
Steuerfähigkeit zusammen. Es fehlte eine sichere Grundlage zur
Bemessung und namentlich jene Einrichtung verursachte große
Beschwerden, daß die Mitglieder der Gemeinde solidarisch verpflichtet
 waren, ebenso die wechselnden Steuereintreiber, die meist
aus den Wohlhabendsten gewählt wurden. Den außerordentlichen
Druck der Taille minderte nicht der Umstand, daß zwei Steuerarten,
 die Capitation und Vingtieme auch von den privilegierten
Klassen gezahlt wurden. Im Laufe der Zeit wurden Vermögenssteuern
 und verkehrssteuerartige Steuern eingehoben, sowie Gebühren,
 die auch zum großen Teile steuerlichen Charakter hatten.
Das französische Steuersystem bedrückte namentlich die unteren
Klassen, befreite dagegen die oberen, das ist dessen Hauptcharakterzug
 gegenüber dem englischen Steuersystem. Auch die unbeschränkte
 Macht des absoluten Königtums auf dem Gebiete des

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